Vogelschutz bei der Baum- und Heckenpflege
Einzelbäume und Hecken in der Kultur- und Stadtlandschaft brauchen Pflege, um ihre wertvollen Funktionen wahrnehmen zu können. Gleichzeitig bedeuten Eingriffe immer auch eine Störung und müssen daher sorgfältig geplant und ausgeführt werden. Die Stadt Winterthur stellt ein Merkblatt zum Vogelschutz bei der Gehölzpflege zur Verfügung.

Es wird empfohlen, Bäume uns Sträucher im Winter zu pflegen oder zu fällen.
© guvo59 (via Pixabay)
Gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel dürfen Vögel in ihrem Brutgeschäft nicht gestört werden. Ausnahmebewilligungen für Eingriffe ins Brutgeschäft sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und müssen beim Kanton angefragt werden. Es wird deshalb empfohlen, Baumpflegearbeiten auf das Winterhalbjahr zu verschieben. In dieser Zeit brüten kaum Vögel und die Nester sind in der Regel besser erkennbar.
Dieses Merkblatt bietet eine Hilfestellung, wie während der Baumpflege der Vogelschutz gewährleistet werden kann:
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