Nachhaltige Beschaffung
Richtlinie zur Nachhaltigen Beschaffung
Im Jahr 2024 lag das Beschaffungsvolumen der Stadt Winterthur bei rund 400 Mio. Franken. Sie ist somit eine der wichtigsten regionalen Auftraggeber:innen der Privatwirtschaft.
Die Stadt Winterthur will ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und einen nachhaltigen Einsatz öffentlicher Mittel sicherstellen. Seit dem 1. Juli 2026 gelten deshalb für die Stadt Winterthur neue Vorgaben für die Beschaffung. Diese bündeln und konkretisieren soziale Anforderungen und verankern ökologische Kriterien verbindlich in der Beschaffung. So leistet die Stadt Winterthur gemeinsam mit der Wirtschaft einen Beitrag zum Klimaziel und zur nachhaltigen Entwicklung.
Bei allen städtischen Beschaffungen ab 50'000 Franken müssen die neuen Vorgaben eingehalten werden. Sie schaffen klare Voraussetzungen für die Beschaffenden und die Anbietenden.
Die Richtlinie umfasst Kriterien für 11 Produktkategorien. So können die Anforderungen in der Praxis konkret und nachvollziehbar umgesetzt werden.
Allgemeine Grundsätze
Die Stadt Winterthur beschafft gemäss den gesetzlichen Vorgaben und achtet auf die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit.
Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeit
Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss stimmen. Dabei zählen Qualität, Langlebigkeit und die Kosten über die gesamte Nutzungsdauer.
Umwelt- und Klimaschutz
Umwelt- und Klimaschutz
Folgende Punkte werden berücksichtigt: Wie stark belastet ein Produkt das Klima? Wie viel Energie verbraucht es? Werden Rohstoffe geschont? Werden Schadstoffe vermieden?
Arbeits- und Sozialstandards
Arbeits- und Sozialstandards
In der gesamten Lieferkette gelten faire Arbeitsbedingungen. Alle Beteiligten halten internationale Standards ein.
Für diesen Inhalt zuständig
Fachstelle Klima
- Seite erstellt am
- Inhalt zuletzt aktualisiert am