Vermessungstechnische Baukontrolle

Vermessungstechnische Baukontrolle
Im Baubewilligungsverfahren prüfen wir die Vermassung des Grundrissplans und erstellen einen Prüfbefund für die Baufreigabe. In einem zweiten Schritt stecken wir die massgebenden Bauachsen, Grenzabstände und Höhen vor Ort ab oder kontrollieren sie. Nach Bauvollendung kontrollieren wir die Bauausführung im Rahmen der Nachführung der amtlichen Vermessung.
Schritt 1: Kontrolle Grundrisspläne
Die Kontrolle der Vermassung der Grundrisspläne ist eine Auflage der Baubewilligung für die Baufreigabe. Das Geomatik- und Vermessungsamt führt sie zeitnah nach Meldung des Baubeginns durch. Wir kontrollieren die digitalen Ausführungspläne anhand der bewilligten Eingabepläne. Dabei prüfen wir Grenz- und Gebäudeabstände, Abstandslinien (z. B. Baulinien, Waldabstandlinien) sowie die Fertigmasse der geplanten Objekte. Für den Fall falscher Massangaben oder anderer Widersprüche wird eine Revision der Baubewilligung ausdrücklich vorbehalten.
Für die Kontrolle benötigen wir die definitiven Projektpläne.
Eine genaue Beschreibung der benötigten Unterlagen finden Sie in den nachfolgend aufgelisteten Formularen. Bitte retournieren Sie uns das ausgefüllte Kontaktformular inklusive den Unterlagen, sobald die Projektpläne bereit stehen.
Beispiel: Kontrolle Grundrissplan

Schritt 2: Absteckung / Kontrolle vor Ort
Die Bauherrschaft hat vom Geomatik- und Vermessungsamt kontrollieren resp. bestätigen zu lassen, dass bei der Bauausführung die massgebenden Bauachsen und Grenzabstände eingehalten werden. Die Bestätigung erfolgt in der Regel durch Absteckung des Schnurgerüsts, respektive massgebenden Bauachsen, oder durch Kontrolle dieser. Verzichtet die Bauherrschaft auf das Schnurgerüst, so hat sie die entsprechende Bestätigung beim Geomatik- und Vermessungsamt spätestens bis zur Erstellung der Schalung der Bodenplatte einzuholen. Die vermessungstechnischen Kontrollarbeiten können dem Baufortschritt entsprechend etappiert werden.
Für die Absteckung / Kontrolle vor Ort kann direkt der Stadtkreisverantwortliche kontaktiert werden:
Beispiel: Protokoll Bauabsteckung

Schritt 3: Nachführung der amtlichen Vermessung und vermessungstechnische Schlussabnahme
Nach Abschluss der Bau- und Umgebungsarbeiten wird die amtliche Vermessung nachgeführt. Falls erforderlich, werden die Grenzzeichen wiederhergestellt und die vermessungstechnische Schlussabnahme durchgeführt. Bei unterirdischen Gebäudeteilen muss vor dem Eindecken eine Meldung erfolgen, damit die notwendigen Vermessungsarbeiten rechtzeitig ausgeführt werden können.
Die Arbeiten werden innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Bauvorhabens ausgeführt.
Für diesen Inhalt zuständig
Geomatik- und Vermessungsamt
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