Strassenreinigung & Graffiti

Wofür sind wir zuständig?
Die Abteilung Betrieb & Unterhalt ist für die Reinigung der Strassen, Wege, Plätze, Parks und Bushaltestellen in der ganzen Stadt sowie für die Leerung der rund 1300 öffentlichen Abfalleimer zuständig. Auf festgelegten Routen sind zahlreiche Mitarbeitende mit Reinigungsmaschinen unterwegs. Gemeinsam mit 50 Betriebsmitarbeitenden gewährleisten sie die Sauberkeit von rund 360 km Strassen und Wegen – eine Fläche von mehr als 3 Mio. m2.
Innenstadt
Die Winterthurer Innenstadt dient als Freizeit- und Veranstaltungszone und wird das ganze Jahr über für unterschiedlichste Anlässe genutzt. Solche Veranstaltungen ziehen zahlreiche Besucherinnen und Besucher an und hinterlassen entsprechend Spuren im öffentlichen Raum. Damit sich die Stadt auch am Folgetag wieder sauber, gepflegt und einladend präsentiert, ist es das Ziel, Verschmutzungen und Abfälle möglichst rasch zu beseitigen und die Innenstadt für die Bevölkerung sowie die ansässigen Geschäfte wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen.
Reinigungsintervalle
Seit einigen Jahren werden im Bereich Altstadt/Hauptbahnhof auch Samstags- und Sonntagsreinigungen durchgeführt. Dieses Angebot hat sich bewährt, genügt den heutigen Anforderungen jedoch weder zeitlich noch räumlich.
Wissenswertes
Durch das Bevölkerungswachstum sowie die verstärkte Nutzung des öffentlichen Raums wird der Strassenunterhaltsdienst zunehmend stärker beansprucht. Aus diesem Grund werden die Reinigungsintervalle laufend überprüft und den aktuellen Bedürfnissen angepasst.
Melden von Verschmutzungen
Sind Ihnen verschmutzte Strassen, Parks oder Bushaltestellen aufgefallen? Dann melden Sie das bitte über den Service «Stadtmelder».
Service «Stadtmelder»
Sicherheit im öffentlichen Raum
Sicherheit im öffentlichen Raum betrifft uns alle. Rücksichtnahme, klare Regeln und richtiges Verhalten tragen dazu bei, dass sich alle sicher und wohl fühlen.
Graffiti
Die Stadt Winterthur toleriert keine rassistischen, antisemitischen, sexistischen oder sonst wie diskriminierenden Graffiti gegen Personen oder Personengruppen.
Melden von Graffiti
Sind Ihnen an öffentlichen Gebäuden, Bauten oder Möblierungen besprayte oder beklebte Oberflächen aufgefallen? Dann melden Sie sich bitte per E-Mail:
Ausnahmen:
→ Öffentliche Schul- und Sportanlagen: Meldung an das zuständige Departement (Schule und Sport)
→ Private Anlagen und Objekte: Meldung an die Eigentümerin / den Eigentümer
Für diesen Inhalt zuständig
Betrieb & Unterhalt
Öffnungszeiten
| Montag–Freitag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
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