Zahlungen & eBill
Fristverlängerung oder Ratenzahlung
Sie können eine Rechnung der Stadt Winterthur nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlen? Beantragen Sie online eine Fristverlängerung oder eine Ratenzahlung.
Fragen zum Inhalt einer Rechnung
Bei Fragen zum Betrag, zur erbrachten Leistung oder zu anderen inhaltlichen Angaben wenden Sie sich bitte an die städtische Stelle, die Ihnen die Rechnung ausgestellt hat. Die entsprechenden Kontaktangaben finden Sie auf der Rechnung.
Fragen zu einer Zahlung
Das Finanzamt hilft Ihnen weiter, wenn Sie:
- eine Zahlung an die Stadt Winterthur bereits vorgenommen haben und Fragen zur Verbuchung haben
- eine Zahlung der Stadt Winterthur erwarten oder Fragen zu einer erhaltenen Auszahlung haben
- Fragen zu einer Mahnung oder Betreibung haben
Die Kontaktmöglichkeiten und telefonischen Öffnungszeiten finden Sie unten auf dieser Seite.
Rechnungen mit eBill erhalten
Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnungen direkt im Onlinebanking. Dort können Sie die Rechnung prüfen und zur Zahlung freigeben. Sie müssen keine Zahlungsangaben und keine Referenznummer erfassen.
Die Stadt Winterthur bietet eBill derzeit für Rechnungen aus folgenden Bereichen an:
- Immobilien
- Schulergänzenden Betreuung (Rechnungssteller «Stadt Winterthur Kosten/Leistungen»)
- Spitex
- Stadtwerk Winterthur
- Steueramt
eBill einrichten
- Einloggen: Melden Sie sich im Onlinebanking Ihrer Bank an.
- Aktivieren: Wählen Sie im Bereich «Zahlungen» die Funktion «eBill» und aktivieren Sie den Service.
- Rechnungssteller hinzufügen: Suchen Sie nach «Stadt Winterthur» und wählen Sie den gewünschten Bereich aus.
Anschliessend erhalten Sie die Rechnungen direkt in Ihrem Onlinebanking.
Für diesen Inhalt zuständig
Finanzamt
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00 13.30–16.00 |
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