Fristverlängerung oder Ratenzahlung beantragen
Sie können eine Rechnung der Stadt Winterthur nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlen? Beantragen Sie online eine Fristverlängerung oder eine Ratenzahlung. Um Ihre Steuerrechnungen in Raten zu zahlen, nutzen Sie ein separates Formular.
Service nutzen
Bitte beachten Sie:
- Das Formular gilt nicht für Rechnungen des Steueramtes (siehe dafür Formular weiter unten) oder von Stadtwerk Winterthur.
- Eine Fristverlängerung kann für maximal 3 Monate gewährt werden.
- Eine Ratenzahlung ist mit maximal 12 Raten möglich.
- Ratenzahlungen können nur für einmalige Rechnungen beantragt werden. Für regelmässig wiederkehrende Rechnungen (z.B. die monatlichen Rechnungen für die schulergänzende Betreuung) ist keine Ratenzahlung möglich.
Jeder Antrag wird individuell geprüft. Ein Anspruch auf eine Fristverlängerung oder Ratenzahlung besteht nicht.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag möglichst vor dem Ablauf der Zahlungsfrist ein. Ihren Antrag können Sie über das folgende Formular stellen.
Ausnahme: Steuern
Betrifft Ihr Antrag eine Steuerrechnung, muss er direkt beim Steueramt gemacht werden:
Kontakt
Finanzamt
Finanzamt
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00 13.30–16.00 |
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