Personen mit Wohnsitz im Ausland
Wer Quellensteuer zahlt
Wenn Sie im Ausland wohnen und Geld aus der Schweiz erhalten, wird die Steuer in bestimmten Fällen automatisch direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Sie müssen selbst nichts überweisen oder einreichen.
Quellensteuerpflichtig gemäss kantonaler Verordnung (Quellensteuer II) sind:
Künstler:innen, Sportler:innen & Referent:innen
Künstler:innen, Sportler:innen & Referent:innen
Der Quellensteuer unterliegen Künstler:innen, Sportler:innen sowie Referent:innen, die in der Schweiz keinen Wohnsitz haben und in Winterthur Einkünfte aus ihrer persönlichen Tätigkeit erzielen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie selbständig oder unselbständig arbeiten.
Die Quellensteuer wird aufgrund der durchschnittlichen Tageseinkünfte berechnet. Je nach Höhe dieser Einkünfte beträgt sie für Staats-, Gemeinde- und Bundessteuer zwischen 10,8 und 17 Prozent.
Mitglieder von Verwaltungsräten / Geschäftsführende
Mitglieder von Verwaltungsräten / Geschäftsführende
Der Quellensteuer unterliegen Mitglieder der Verwaltung oder Geschäftsführung einer juristischen Person mit Sitz in Winterthur, wenn sie Verwaltungshonorare, Sitzungsgelder oder Tantiemen erhalten.
Die Quellensteuer beträgt 25 Prozent der Bruttoleistung (Verwaltungshonorar, Sitzungsgelder oder Tantiemen).
Vorsorgeleistungen
Vorsorgeleistungen
Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz müssen Quellensteuer bezahlen, wenn sie Renten, Kapitalleistungen oder andere Zahlungen aus der beruflichen Vorsorge oder der gebundenen Selbstvorsorge erhalten.
Die Quellensteuerabteilung des Steueramtes Winterthur ist für Vorsorgeeinrichtungen zuständig, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Winterthur haben.
Bei Kapitalleistungen richtet sich die Höhe der Quellensteuer nach der Auszahlung. Sie beträgt zwischen 6 und 8,6 Prozent (Staats-, Gemeinde- und Bundessteuer).
Bei Renten beträgt die Quellensteuer 7 Prozent der Bruttoleistung.
Hypothekarzinsen
Hypothekarzinsen
Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz müssen Quellensteuer bezahlen, wenn sie als Gläubiger:in oder Nutzniesser:in Zinsen erhalten, die durch ein Grundstück in Winterthur gesichert sind. Dies gilt für natürliche und juristische Personen.
Die Höhe der Quellensteuer auf der Bruttoleistung richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Weitere Informationen und Unterlagen (Kanton Zürich)
Die Abrechnungsformulare sind einzureichen bei:
Steueramt Winterthur
8403 Winterthur
Für diesen Inhalt zuständig
Steueramt
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–16.00 Uhr |
- Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
- Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass.»
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