Krankenkasse

Wer in der Schweiz lebt, muss eine Krankenversicherung abschliessen. Diese Pflicht gilt für Erwachsene und Kinder. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von drei Monaten erfolgen. Die Krankenkasse können Sie frei wählen.

Prämienverbilligung

Sie sind volljährig, wohnen im Kanton Zürich und verfügen über ein geringes Einkommen? Dann können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung haben. 

Der Anspruch wird in der Regel anhand Ihrer Steuerdaten geprüft. Für die Prüfung und die Auszahlung an Ihre Krankenkasse ist die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich) zuständig.

Auf der Webseite der SVA Zürich finden Sie weitere Informationen, einen Online-Rechner sowie das Online-Formular für den Antrag. 

Restprämienübernahme Krankenkasse

Nicht alle Personen mit Anspruch auf Sozialhilfe möchten diese beziehen. Sie können stattdessen eine «Restprämienübernahme der Krankenkasse» beantragen. Dabei übernimmt die Wohngemeinde den Teil der KVG-Prämie, der nach Abzug der individuellen Prämienverbilligung (IPV) verbleibt. Restprämienübernahme ist keine Sozialhilfe und wird nicht dem Migrationsamt gemeldet.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Wer in der Schweiz lebt oder arbeitet, muss grundsätzlich eine obligatorische Krankenversicherung abschliessen. In bestimmten Ausnahmefällen ist jedoch eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Dies kann beispielsweise bei einem befristeten Aufenthalt, während eines Studiums oder Doktorats oder je nach Aufenthaltsstatus der Fall sein. 

Ob eine Befreiung möglich ist, wird anhand Ihrer persönlichen Situation geprüft. Auf der Webseite der SVA Zürich finden Sie weitere Informationen zur Krankenversicherungspflicht. Den Antrag auf Befreiung können Sie direkt mit dem Online-Formular einreichen. 

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