Restprämienübernahme Krankenkasse

Nicht alle Personen, die einen Anspruch auf Sozialhilfe / Asylsozialhilfe haben, wollen Sozialhilfe / Asylsozialhilfe beziehen. Diese Personen können «Restprämienübernahme der Krankenkasse» beantragen. Restprämienübernahme ist keine Sozialhilfe / Asylsozialhilfe und wird nicht dem Migrationsamt gemeldet. Bei der Restprämienübernahme Krankenkasse übernimmt die Wohngemeinde den Teil der Krankenkassenprämie (KVG-Prämie), der nach Abzug der individuellen Prämienverbilligung (IPV) noch übrig bleibt.

Vorgehen

Wenn Sie sich für Restprämienübernahme anmelden möchten, kontaktieren Sie uns, um einen Termin für das Anmeldegespräch zu vereinbaren. Sie können direkt am Schalter der Zentralen Anlaufstelle der Sozialen Dienste vorbei kommen, uns anrufen oder eine E-Mail schicken. 

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in der Stadt Winterthur (zivilrechtlicher Wohnsitz)
  • Ihr sozialhilferechtliches Existenzminimum ist nicht gedeckt
  • Sie haben eine obligatorische Krankenversicherung nach KVG
  • Sie haben für das aktuelle Jahr individuelle Prämienverbilligung beantragt 

Benötigte Dokumente

Für das Anmeldegespräch benötigen Sie einen Ausweis. Im Anmeldegespräch bekommen Sie das Formular für den Antrag auf Restprämienübernahme und eine auf Ihre Situation abgestimmte Unterlagenliste.

Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anmeldung müssen Sie das Formular Restprämienübernahme ausfüllen und die Dokumente gemäss der Unterlagenliste einreichen. 

Oft benötigte Unterlagen sind Mietvertrag, Krankenkassen-Police, Unterlagen zu allen Einnahmen (Lohn, Versicherungsleistungen, Unterhaltzahlungen usw.) sowie die Kontoauszüge der letzten vier Monate von all Ihren Bank- und Postkonten, inkl. Twint, Kreditkarten usw. Bei Personen aus dem Asylbereich ist auch das Schreiben des Migrationsamtes (SEM) wichtig. 

Schritt für Schritt

Schritt 1: Melden Sie sich bei der Zentralen Anlaufstelle (ZAS). Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder per E-Mail machen. 

Schritt 2: Die Zentrale Anlaufstelle vereinbart mit Ihnen einen Termin für das Anmeldegespräch. Bitte bringen Sie einen Ausweis mit zum Anmeldegespräch.

Schritt 3: Im Anmeldegespräch wird Ihre Situation aufgenommen und für Sie eine persönliche Unterlagenliste erstellt. Sie erhalten auch das Antragsformular sowie Informationen über die Restprämienübernahme.

Schritt 4: Sie reichen alle notwendigen Dokumente per Post oder E-Mail ein oder geben diese direkt am Schalter ab. 

Schritt 5: Die Zentrale Anlaufstelle prüft die Unterlagen. Sind die Dokumente vollständig, erhalten Sie einen Termin für das Erstgespräch bei einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter.

Schritt 6: Im Erstgespräch wird geprüft, ob Sie Anspruch auf Restprämienübernahme haben. Sie erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. 

Häufige Fragen

Was bezahlt die Gemeinde?

Die Gemeinde zahlt nur die Krankenkassenprämie nach KVG. Zusatzversicherungen nach VVG und Kostenbeteiligungen wie Franchise und Selbstbehalt werden nicht übernommen.

Wird der Bezug von Restprämienübernahme dem Migrationsamt gemeldet?

Nein. Restprämienübernahme ist keine Sozialhilfe und es gibt keine Meldung ans Migrationsamt des Kantons Zürich, wenn jemand nur Restprämienübernahme Krankenkasse bezieht.

Weiterführende Informationen

Die Restprämienübernahme Krankenkasse ist im Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz im § 15 Abs. 1 geregelt. Alle wichtigen Informationen zur Restprämienübernahme finden Sie im Merkblatt Restprämienübernahme Krankenkasse des Kantonalen Sozialamtes, das nachfolgend verlinkt ist. 

Kontakt

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