Erwachsenenschutz
Jede Person kann sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB wenden, wenn sie selbst Hilfe benötigt oder eine andere Person gefährdet ist. Die KESB klärt dann ab, ob Unterstützung oder Schutz notwendig ist.
Wenn die Familie oder andere Personen unterstützen können, braucht es keine Massnahme der KESB.
Wenn eine volljährige Person zum Beispiel wegen einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung wichtige Angelegenheiten nicht mehr alleine erledigen oder entscheiden kann, ordnet die KESB eine Beistandschaft an. Das kann eine Privatperson sein oder eine Berufsbeiständin bzw. ein Berufsbeistand.
Wenn die betroffene Person in Winterthur lebt, ist die Berufsbeistandschaft der Stadt Winterthur zuständig.
Für diesen Inhalt zuständig
Berufsbeistandschaft
Berufsbeistandschaft Winterthur
Pionierstrasse 5
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.30–12.00, 13.00–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00, 13.00–16.00 Uhr |
| Telefonzeiten Montag–Freitag | 08.30–12.00, 13.30–16.00 Uhr |
Telefonnummern der Abteilungen:
Abteilung 1: 052 267 25 22
Abteilung 2: 052 267 25 20
Abteilung 3: 052 267 66 24
Abteilung 4: 052 267 67 46
Kontakt
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