Berufsbeistandschaft
Aufgaben der Berufsbeistandschaft
Die Berufsbeistandschaft ist zuständig für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht (Beistandschaften) für Menschen in der Stadt Winterthur.
Berufsbeistandspersonen nehmen ihre Aufträge ausschliesslich von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Winterthur-Andelfingen entgegen. Die KESB Winterthur-Andelfingen trifft ihre Abklärungen, wenn Gefährdungsmeldungen eingehen.
Die KESB Winterthur-Andelfingen ordnet Beistandschaften an, wenn Menschen Hilfe benötigen – zum Beispiel bei:
- Finanzen und administrativen Angelegenheiten
- Rechtlichen Angelegenheiten
- Persönlichen Angelegenheiten
Je nach Bedarf übernehmen Beistandspersonen für die betroffene Person die Begleitung, Vertretung oder Mitwirkung.
Im Rahmen dieser angeordneten Beistandschaft (zum Teil auch gegen den Willen der betroffenen Personen) wird darauf geachtet, dass die Zusammenarbeit konstruktiv und wenn immer möglich kooperativ erfolgt.
Die Beistandspersonen reichen der KESB alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeiten ein.
Führt eine Beistandsperson das Mandat unsorgfältig, kann bei der KESB Beschwerde erhoben werden.
Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis
Als Teil der Sozialen Dienste der Stadt Winterthur übernimmt die Berufsbeistandschaft zusätzlich die Beratung und Begleitung von Personen, die nach Sozialhilfegesetz persönliche Hilfe benötigen, jedoch keinen Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe haben. Die Abklärung und die Zuweisung für diese Dienstleistung erfolgt durch die Sozialhilfe. Grundlage ist eine Vereinbarung mit Vollmacht. Die Zusammenarbeit beruht auf freiwilliger Basis.
Kontakt
Berufsbeistandschaft
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.30–12.00, 13.00–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00, 13.00–16.00 Uhr |
| Telefonzeiten Montag–Freitag | 08.30–12.00, 13.30–16.00 Uhr |
Telefonnummern der Abteilungen:
Abteilung 1: 052 267 25 22
Abteilung 2: 052 267 25 20
Abteilung 3: 052 267 66 24
Abteilung 4: 052 267 67 46
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