Berufsbeistandschaft

Die Berufsbeistandschaft der Stadt Winterthur unterstützt Menschen, die Hilfe bei finanziellen, rechtlichen oder persönlichen Angelegenheiten benötigen. Die Berufsbeistandschaft handelt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Diese Behörde ordnet eine Beistandschaft an, wenn jemand seine Angelegenheiten nicht selbstständig regeln kann.

Aufgaben der Berufsbeistandschaft

Die Berufsbeistandschaft ist zuständig für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht (Beistandschaften) für Menschen in der Stadt Winterthur.

Berufsbeistandspersonen nehmen ihre Aufträge ausschliesslich von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Winterthur-Andelfingen entgegen. Die KESB Winterthur-Andelfingen trifft ihre Abklärungen, wenn Gefährdungsmeldungen eingehen.

Die KESB Winterthur-Andelfingen ordnet Beistandschaften an, wenn Menschen Hilfe benötigen – zum Beispiel bei:

  • Finanzen und administrativen Angelegenheiten
  • Rechtlichen Angelegenheiten
  • Persönlichen Angelegenheiten

Je nach Bedarf übernehmen Beistandspersonen für die betroffene Person die Begleitung, Vertretung oder Mitwirkung.

Im Rahmen dieser angeordneten Beistandschaft (zum Teil auch gegen den Willen der betroffenen Personen) wird darauf geachtet, dass die Zusammenarbeit konstruktiv und wenn immer möglich kooperativ erfolgt.

Die Beistandspersonen reichen der KESB alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeiten ein.

Führt eine Beistandsperson das Mandat unsorgfältig, kann bei der KESB Beschwerde erhoben werden.

Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis

Als Teil der Sozialen Dienste der Stadt Winterthur übernimmt die Berufsbeistandschaft zusätzlich die Beratung und Begleitung von Personen, die nach Sozialhilfegesetz persönliche Hilfe benötigen, jedoch keinen Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe haben. Die Abklärung und die Zuweisung für diese Dienstleistung erfolgt durch die Sozialhilfe. Grundlage ist eine Vereinbarung mit Vollmacht. Die Zusammenarbeit beruht auf freiwilliger Basis.

Kontakt

Berufsbeistandschaft

Berufsbeistandschaft Winterthur
Pionierstrasse 5
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.30–12.00,
13.00–17.00 Uhr
Freitag08.30–12.00,
13.00–16.00 Uhr
 
Telefonzeiten Montag–Freitag08.30–12.00,
13.30–16.00 Uhr

Telefonnummern der Abteilungen: 

Abteilung 1: 052 267 25 22

Abteilung 2: 052 267 25 20

Abteilung 3: 052 267 66 24

Abteilung 4: 052 267 67 46

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