Quartierplan Gütli - Rekursauflage nach Festsetzung und Genehmigung
An der 2. Quartierplanversammlung vom 4. Juni 2025 wurde der Entwurf des Quartierplans (Stand Auflage für Begehren) erläutert und zu den vorgebrachten Begehren Stellung genommen. Das Protokoll der Versammlung wurde am 4. Juli 2025 an die Beteiligten zugestellt.
Der Quartierplan wurde am 22. Oktober 2025 durch den Stadtrat festgesetzt und dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE) zur Genehmigung eingereicht. Im Rahmen der Budgetdebatte Ende 2025 strich das Stadtparlament den Planungskredit für die Tösser-tobelstrasse (Parl.-Nr. 2025.110). Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass auf die vorgesehene Trottoirverlängerung an der Tössertobelstrasse zu verzichten sei. Das Strassenprojekt für die Tössertobelstrasse wurde entsprechend ohne Trottoir überarbeitet und vom Stadtrat erneut festgesetzt.
In der Folge musste auch der Quartierplan überarbeitet werden. Damit er dennoch genehmigungsfähig bleibt, braucht es zusätzlich die Einrichtung einer Begegnungszone mit Tempo 20 in der Tössertobelstrasse. Die entsprechende Verkehrsanordnung wird koordiniert mit der Rekursauflage des Quartierplans und der Eröffnung der Einspracheentscheide zu den Strassenprojekten Tössertobel- und Gütlistrasse publiziert.
Am 25. März 2026 wurde der Quartierplan mit Änderungen (Tössertobelstrasse ohne Trottoirverlängerung) durch den Stadtrat (SRB 2026/371) neu festgesetzt und dem ARE zur Genehmigung eigereicht. Mit Beschluss KS-0101/26 vom 12. August 2026 hat die Baudirektion Kanton Zürich den Quartierplan genehmigt.
Die Strassenprojekte Tössertobelstrasse und Gütlistrasse wurden durch den Stadtrat festgesetzt und die Einspracheentscheide werden koordiniert mit dem Quartierplan am 21. August 2026 eröffnet. Die Projektfestsetzung des Bachprojekts Mockentobelbach erfolgte durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Kanton Zürich (AWEL). Die Einspracheentscheide werden ebenfalls koordiniert mit dem Quartierplan am 21. August 2026 eröffnet.
Rekursauflage Quartierplan Gütli
Die Akten liegen nach §159 Planungs- und Baugesetz (PBG) während 30 Tagen vom 21. August 2026 bis zum 21. September 2026 wie folgt auf:
Amt für Baubewilligungen 4. OG, Pionierstrasse 7, jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13:30 bis 16.00 Uhr.
Die Unterlagen können weiter unten als digitalen Download bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Stadtrates sowie den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann bis am 21. September 2026 schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Soweit keine wesentlichen Änderungen gegenüber der letzten Auflage vorgenommen wurden, ist der Rekurs auf diejenigen Begehren beschränkt, denen im Quartierplanverfahren nicht entsprochen wurde (§ 155 Abs. 4 PBG).
Dokumente für die Rekursauflage
Kontakt
Adrian Guntli
Projektleiter
Adrian Guntli
Projektleiter
- Seite erstellt am
- Inhalt zuletzt aktualisiert am