Zivilschutz
Bei Katastrophen oder Notfallszenarien ist die Durchhaltefähigkeit des Zivilschutzes gefragt. Zu den Szenarien zählen beispielsweise grossflächige Unwetter, Erdbeben, Hitzewellen etc.
Der Zivilschutz von Schutz & Intervention Winterthur setzt sich aus Mitarbeitenden und Milizangehörigen zusammen. Letztere sind in der Zivilschutzorganisation Winterthur und Umgebung organisiert. Die Mitarbeitenden übernehmen zentrale Aufgaben in der Ausbildung und Logistik für die Miliz sowie den baulichen Zivilschutz.
Der Zivilschutz ist Teil des Verbunds Bevölkerungsschutz. Wie der Zivilschutz in der Schweiz organisiert ist, erfährst du auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS).
Aufgaben
Zu den Kernaufgaben des Zivilschutzes zählen:
- Schutzsuchende betreuen
- Instandstellung nach Ereignissen
- Notfalltreffpunkte betreiben
- Einsätze zugunsten der Gemeinschaft (EzG)
- Schwere Trümmerrettung
- Partnerorganisationen unterstützen
- Periodische Schutzraumkontrolle
- Baulicher Zivilschutz (Fachstelle Schutzbauten)
- Anlagenunterhalt
Zivilschutzorganisation Winterthur und Umgebung
Rund 500 Schutzdienstleistende zählen zur Zivilschutzorganisation Winterthur und Umgebung (ZSO WIUM). Es handelt sich um die zweitgrösste ZSO im Kanton Zürich. Organisiert ist sie im Milizsystem.
Das Zivilschutzbataillon gliedert sich in zwei Stäbe und drei Kompanien:
- Technische Hilfe (Kompanie 1)
- Betreuung (Kompanie 2)
- Führungsunterstützung (Kompanie 3)
Das Einsatzgebiet der ZSO WIUM umfasst die Stadt Winterthur sowie die Gemeinde Seuzach.
Die Schutzdienstpflicht bezeichnet die Dienstpflicht im Zivilschutz. Auf der Website des BABS erfährst du, wer dienstpflichtig ist und was dazu gehört.
Administrationsstelle Zivilschutz
Die Administrationsstelle Zivilschutz kümmert sich um alle Zivilschutzbelange der ZSO WIUM:
- Bearbeiten von Gesuchen als Vollzugstelle: Dispensation, Urlaub, Dienstverschiebung, Wiedererwägung
- Termin-Koordination Dienstanlässe
- Versand Dienstanzeigen und Aufgebot für Schutzdienstleistende
Dienstverschiebung
Für Angehörige des Zivilschutzes besteht eine Dienstpflicht. Für eine Dienstverschiebung oder einen Urlaub braucht es einen zwingenden Grund. Das entsprechende Gesuch reichst du schriftlich über das Online-Formular Dienstverschiebungsgesuch zusammen mit den nötigen Beilagen (z.B. Prüfungsbestätigung) ein. Zudem schlägst du Ersatz-Zeitfenster mit Prioritäten vor. Von Arbeitgebenden eingereichte Gesuche werden nicht akzeptiert. Ist ein vorhergehendes Gesuch abgelehnt worden, kannst du ein Wiedererwägungsgesuch einreichen.
Fristen
Fristen
Das schriftliche Gesuch muss vor dem Dienstanlass mit der nötigen Frist erfolgen. Es bestehen je nach Art des Gesuchs unterschiedliche Fristen:
- Dienstverschiebung (ganzer Anlass): mindestens 3 Wochen vorher
- Urlaub (einzelne Tage): mindestens 10 Tage vorher
- Wiedererwägungsgesuch (nach Ablehnung eines Gesuchs): bis spätestens 15 Tage vorher
Notfälle
Notfälle
In begründeten, unvorhersehbaren Fällen (Notfällen) kann ein Gesuch auch kurzfristiger als zu den genannten Fristen eingereicht werden. Dies gilt nur in absoluten Ausnahmefällen.
Freiwilliger Schutzdienst
Gut zu wissen: Es ist auch möglich, freiwillig Schutzdienst zu leisten. Interessiert? Informiere dich auf der Website des Kanton Zürichs.
Einsätze Zivilschutz
Die ZSO WIUM leistet Einsätze zugunsten der Gemeinschaft (EzG) oder sogenannte Nothilfe-Einsätze.
Einsätze zugunsten der Gemeinschaft (EzG)
Einsätze zugunsten der Gemeinschaft (EzG)
Die ZSO WIUM leistet Einsätze zugunsten der Gemeinschaft. Diese können von Organisationen, Vereinen etc. beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Gesuchstellenden können ihre Aufgaben nicht mit eigenen Mitteln bewältigen.
- Der Gemeinschaftseinsatz muss mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmen sowie das erworbene Wissen und Können angewendet werden.
- Private Unternehmen dürfen nicht übermässig konkurrenziert werden.
- Das Vorhaben darf nicht gewinnorientiert sein.
Voraussetzungen und Grundlagen
Kontakt
Zivilschutz
Öffnungszeiten
| Telefonische Erreichbarkeit | |
| Montag–Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr 13.30–16.30 Uhr |
| Freitag | 08.00–12.00 Uhr 13.30–16.00 Uhr |
| Bitte Nachricht auf Combox hinterlassen, wenn das Telefon nicht besetzt ist. | |
- Seite erstellt am
- Inhalt zuletzt aktualisiert am