Schutzraum

Auf dieser Seite erfahren Sie, was ein Schutzraum ist. Wir beantworten häufig gestellte Fragen.

Das sind Schutzbauten

Schutzbauten wie Schutzräume oder Schutzanlagen werden primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts erstellt. Bei Katastrophen oder in Notlagen können sie als Notunterkünfte genutzt werden. 

  • Schutzräume dienen dem Schutz der Bevölkerung und von Kulturgütern. Im Alltag werden sie oftmals als Keller oder Hobbyraum genutzt. 
  • Schutzanlagen werden von Bevölkerungsschutzorganisationen wie dem Zivilschutz genutzt. 

Die Eigentümer:innen von Schutzbauten sind für deren Unterhalt verantwortlich. Die Einsatzfähigkeit von Schutzbauten wird mit der periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) überprüft. 

In Winterthur steht für alle Einwohnenden in Gehdistanz ein Schutzraum zur Verfügung. Die detaillierte Zuteilung regelt die Zuweisungsplanung (ZUPLA). Jede Gemeinde veröffentlicht diese erst, wenn sie vom Bund dazu aufgefordert wird. Die Eigentümerschaften von Schutzräumen werden im Ereignisfall aufgefordert, diese für den Bezug vorzubereiten. 

In der Stadt Winterthur ist Schutz & Intervention Winterthur für die Anliegen rund um den Schutzraumbau bzw. die öffentlichen Schutzräume zuständig. 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Thema Schutzbauten bieten die Websites des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) sowie des Kantons Zürich:

Fragen und Antworten Schutzräume

Zu welchem Zweck gibt es private und öffentliche Schutzräume?

Personenschutzräume bieten der Bevölkerung Schutz bei technisch-, natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen, in Notlagen sowie bei bewaffneten Konflikten.

Der Grossteil der Winterthurer Bevölkerung (ca. zwei Drittel) verfügt über einen privaten Schutzraum im bewohnten Gebäude. Wenn sich kein Schutzraum im bewohnten Gebäude befindet, stehen weitere Plätze in anderen Gebäuden in der näheren Umgebung zur Verfügung. Das können private oder öffentliche Schutzräume (beispielsweise in Tiefgaragen) sein.

Wie weiss ich, welchem Schutzraum ich zugewiesen bin?

Die Schutzraumzuweisung, die sogenannte Zuweisungsplanung (ZUPLA), wird durch die Stadt Winterthur erst nach Aufforderung der zuständigen Bundesbehörde bekanntgegeben. Das heisst konkret, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert.

Mögliche Schutzraumzuweisungen für Ihren Wohnort finden Sie auf der Website schutzraumzuweisung.ch.

Was ist der Unterschied zwischen einem Schutzraum und einer Schutzanlage?

  • Schutzräume dienen dem Schutz der Bevölkerung und von Kulturgütern. 
  • Schutzanlagen werden von Bevölkerungsschutzorganisationen wie dem Zivilschutz genutzt. 

    Weitere Informationen zum Thema Schutzbauten bietet die Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS).

Wann sind die privaten Schutzräume für den Konfliktfall vorzubereiten?

In einer ausserordentlichen Lage gibt der Bundesrat bzw. die zuständige Bundesbehörde entsprechende Schritte und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bekannt und löst diese aus. Die Eigentümer:innen von Schutzräumen werden dann aufgefordert, ihre Schutzräume auf einen Konfliktfall vorzubereiten. Das umfasst zum Beispiel die Entfernung von Installationen und Waren, die sich in Friedenszeiten häufig im Schutzraum befinden oder den Aufbau von Betten und Sanitärinfrastruktur für den aktiven Betrieb des Schutzraumes.

Sind Tiere in Schutzräumen zugelassen?

Nein, Tiere sind in den Schutzräumen nicht zugelassen.

Wer ist für die Organisation und die Ordnung im privaten Schutzraum zuständig? Gibt es eine:n Abwart:in?

Die Einrichtung des privaten Schutzraums liegt in der Verantwortung der Eigentümerschaft.

Es gibt keine:n Schutzraumabwart:in. Der Zivilschutz ist nicht für diese Aufgabe vorgesehen.

Wie sind private Schutzräume ausgestattet?

Die Einrichtung des Schutzraums liegt in der Verantwortung der Eigentümer:innen. Diese haben ihre Schutzräume mit dem für einen längeren Schutzraumaufenthalt erforderlichen Material auszurüsten.

Gut zu wissen
Schutzräume, die nach 1987 erstellt worden sind, müssen von Gesetzes wegen mit Liegestellen und Trockenklosetts ausgerüstet sein. Die Einrichtung sollte vor Ort (im oder beim Schutzraum) eingelagert sein.

Kann die Strom- und Wasserversorgung im privaten Schutzraum gewährleistet werden?

Im Schutzraum gibt es keine autarke Stromversorgung. Fällt der Strom aus, so hat auch der Schutzraum keinen Strom mehr. Die Lüftung muss in einem solchen Fall permanent manuell bedient werden. Ebenso gibt es in der Regel keine Wasserversorgung im Schutzraum. Trinkwasser muss als Notvorrat mitgebracht werden.

Muss ich meinen Notvorrat in den Schutzraum mitnehmen?

Ja. Grundsätzlich sollte die Bevölkerung in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können, auch bei einem Schutzraumbezug. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) rät deshalb dazu, einen Notvorrat für rund eine Woche zu halten.

Zum Notvorrat gehören etwa lagerfähige Lebensmittel und 9 Liter Wasser pro Person sowie die wichtigsten Medikamente und ein wenig Bargeld. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website Kluger Rat – Notvorrat.

Ist eine zentrale Kochgelegenheit vorgesehen? Darf man in einem Schutzraum mit einem Campingkocher kochen?

Im Schutzraum gibt es keine Kochmöglichkeit. Deshalb sollte der Notvorrat so gewählt werden, dass er Speisen beinhaltet, die ohne Kochen gegessen werden können.

Das Kochen mit Spiritus- oder Gaskochern ist in Schutzräumen nicht gestattet. Einerseits besteht Feuergefahr. Anderseits benötigen die Kocher zu viel Sauerstoff. 

Wo kann man Zähne putzen und duschen?

Der Schutzraum ist nicht für einen dauerhaften Aufenthalt vorgesehen. Er ist gedacht für einen vorübergehenden Bezug von Stunden bis maximal Tagen. 

Besteht Empfang für Radio oder Internet? Gibt es Lademöglichkeiten für elektronische Geräte?

Im Schutzraum besteht keine Empfangsmöglichkeit. Beim Fluchtweg besteht jedoch eine Kabeldurchführung. Diese ist dafür vorgesehen, um ein Kabel als Radio-Antenne nach draussen zu führen. Das Radio muss batteriebetrieben sein.

Gibt es Schliessfächer oder Regale für die persönlichen Dinge wie Notvorrat und anderes?

Nein, Schliessfächer oder Regale sind in Schutzräumen nicht vorgesehen.

Wo erhalte ich mehr Informationen rund ums Thema Schutzräume?

Weitere Informationen rund ums Thema Schutzbauten gibt es auf den Webseiten des Bundesamts (BABS) für Bevölkerungsschutz oder des Kantons Zürich. 

Für diesen Inhalt zuständig

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Für die Fachstelle Schutzbauen, die Administrationsstelle Zivilschutz, das Ausbildungszentrum Ohrbühl sowie die Notfall- und Einsatzplanung bitte jeweils die unter «Kontakt» angegebene Telefonnummer bzw. E-Mailadresse verwenden. 

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