Trockenheit
Lage in Winterthur
Angesichts der Trockenheit gilt im Stadtgebiet Winterthur ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot bis auf Widerruf. Zudem gilt im ganzen Kanton Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Damit die Verbote aufgehoben werden, sind ergiebige Niederschläge über mehrere Tage nötig.
- Aktuelle Gefahrenstufe für Trockenheit im Kanton Zürich: Stufe 4 (grosse Gefahr)
- Aktuelle Gefahrenstufe für Waldbrand im Kanton Zürich: Stufe 5 (sehr grosse Gefahr)
Feuer- und Feuerwerksverbot

Der Kanton Zürich hat per Freitag, 26. Juni 2026 ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgesprochen. Zudem gilt auf dem Stadtgebiet Winterthur seit Freitag, 17. Juli 2026 ein absolutes Feuerverbot bis auf Widerruf.
Verboten sind:
- Offenes Feuer im Freien entfachen
- Grillieren mit Holz oder Kohle
- Zigaretten oder Streichhölzer wegwerfen, wenn sie noch brennen
- Ballone mit Wunderkerzen oder Himmelslaternen in die Luft lassen
- Feuerwerk entzünden
Vom Verbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie richtig betrieben werden.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Medienmitteilungen der Stadt Winterthur vom 17. Juli 2026 bzw. vom 28. Juli 2026 sowie die nachstehende Grafik Feuerverbot.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu Naturgefahren
Das Naturgefahrenportal von MeteoSchweiz zeigt, welche Naturgefahren gerade gelten. Es erklärt auch, was diese bedeuten und wie Sie sich verhalten sollen.
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Schutz & Intervention Winterthur
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