Trockenheit

Diese Seite befasst sich mit der Trockenheit in der Region Winterthur. Sie informiert über aktuelle Naturgefahren wie Waldbrand oder Trockenheit und ob bzw. wo allfällige Feuer- oder Feuerwerkverbote für Winterthur bestehen.

Lage in Winterthur

Angesichts der Trockenheit gilt im Stadtgebiet Winterthur ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot bis auf Widerruf. Zudem gilt im ganzen Kanton Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Damit die Verbote aufgehoben werden, sind ergiebige Niederschläge über mehrere Tage nötig.

  • Aktuelle Gefahrenstufe für Trockenheit im Kanton Zürich: Stufe 4 (grosse Gefahr)
  • Aktuelle Gefahrenstufe für Waldbrand im Kanton Zürich: Stufe 5 (sehr grosse Gefahr)

Feuer- und Feuerwerksverbot

Landschaft mit Verbotsschildern für Feuerwerkskörper und offenes Feuer.

Der Kanton Zürich hat per Freitag, 26. Juni 2026 ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgesprochen. Zudem gilt auf dem Stadtgebiet Winterthur seit Freitag, 17. Juli 2026 ein absolutes Feuerverbot bis auf Widerruf

Verboten sind:

  • Offenes Feuer im Freien entfachen
  • Grillieren mit Holz oder Kohle
  • Zigaretten oder Streichhölzer wegwerfen, wenn sie noch brennen 
  • Ballone mit Wunderkerzen oder Himmelslaternen in die Luft lassen
  • Feuerwerk entzünden

Vom Verbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie richtig betrieben werden.

Bitte beachten Sie die Informationen in der Medienmitteilungen der Stadt Winterthur vom 17. Juli 2026 bzw. vom 28. Juli 2026 sowie die nachstehende Grafik Feuerverbot. 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zu Naturgefahren

Das Naturgefahrenportal von MeteoSchweiz zeigt, welche Naturgefahren gerade gelten. Es erklärt auch, was diese bedeuten und wie Sie sich verhalten sollen.

Für diesen Inhalt zuständig

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