Eintritt Kindergarten

Alle Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, gehen nach den Sommerferien in den Kindergarten. Das heisst: Sie haben nach den Sommerferien den Eintritt in den Kindergarten und sie werden eingeschult. Das Schuljahr beginnt Mitte August.

Formular Eintritt Kindergarten

Im Januar bekommen Sie einen Brief, weil Ihr Kind bald in den Kindergarten kommt. Dem Brief liegt ein Formular bei. Sie melden Ihr Kind mit diesem Formular an. Auf dem Brief steht, bis wann Sie das Formular zurückschicken müssen. 

Haben Sie im letzten Jahr schon ein Formular bekommen, Ihr Kind ist aber noch nicht in den Kindergarten gegangen? Dann bekommen Sie das Formular per Post dieses Jahr noch einmal. 

Informationsveranstaltung Eintritt Kindergarten

Im Februar gibt es eine Informationsveranstaltung für Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern, die bald in den Kindergarten gehen. Die Präsentation finden Sie hier: 

Vorzeitige Einschulung

Der Stichtag für die Einschulung wurde im Schuljahr 2018/19 geändert. Was bedeutet das? Kinder, die bis zum 31. Juli vier Jahre alt werden, gehen in den Kindergarten. Das gilt seit dem Schuljahr 2018/19.

Kinder, die nach dem 31. Juli vier Jahre alt werden, dürfen noch nicht in den Kindergarten. Das heisst: Eine frühzeitige Einschulung ist nicht mehr erlaubt. Es gibt dazu ein Gesetz. Das steht in den Paragrafen 3 und 5 im Volksschulgesetz. Darum können Sie keinen Antrag mehr auf eine frühere Einschulung stellen.

Rückstellung von der Schulpflicht

Manchmal gehen Kinder ein Jahr später in den Kindergarten, obwohl sie im Juli schon vier Jahre alt sind. Das nennt man: Rückstellung von der Schulpflicht. Das ist möglich, wenn ein Kind in der Entwicklung noch nicht so weit ist. Zum Beispiel: Ihr Kind kann noch nicht so gut sprechen. Dann kann es sein, dass Ihr Kind Schwierigkeiten in der Schule hätte.

Die Leitung Bildung entscheidet, ob das Kind ein Jahr später in den Kindergarten darf. Dafür kann die Leitung Bildung mehr Informationen sammeln. 

Möchten Sie Ihr Kind ein Jahr später in den Kindergarten schicken? Dann müssen Sie einen Antrag stellen. Sie müssen darin schreiben, warum Sie die Rückstellung wollen. Schicken Sie den Antrag per Post an: 

Mit dem Antrag müssen Sie diese wichtigen Papiere abgeben: 

  • Bericht von einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt
  • Oder: Bericht von der Heilpädagogischen Frühberatung
  • Oder: Bericht vom Schulpsychologischen Dienst der Stadt Winterthur

Sie können zusätzlich eine Einschätzung von der Spielgruppen- oder der Kitaleitung abgeben. 

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