Verkehrsgarten

Der Verkehrsgarten der Stadtpolizei Winterthur ist eine Veloschulungsanlage, in der Veloanfänger:innen das sichere Velofahren in einer geschützten Umgebung üben können. Die Anlage steht der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung, sofern kein Schulunterricht oder Velofahrkurs stattfindet.
Luftaufnahme der Verkehrsschulungsanlage der Stadtpolizei Winterthur.
Luftbild des Verkehrsgartens
© Stadtpolizei Winterthur

Öffnungszeiten

  • Der Verkehrsgarten ist vom 1. März bis am 31. Oktober in Betrieb. Es stehen keine Leihfahrräder zur Verfügung
  • Ab 16:00 Uhr ist die Anlage öffentlich zugänglich. Die Lichtsignalanlage ist täglich bis 19:30 Uhr in Betrieb. 
  • In den Schulferien, an Feiertagen und an Wochenenden ist die Anlage ebenfalls zugänglich. Voraussetzung ist, dass keine andere Veranstaltung geplant ist. 

     

Benützungsregeln

  • Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Das Tragen eines Velohelmes im Verkehrsgarten wird dringend empfohlen.
  • Bei Unfällen lehnt die Stadt Winterthur jegliche Haftung ab.
  • Die Anlage ist kein Spielplatz, keine Renn- und Off-Road-Strecke.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen und müssen beaufsichtigt werden.
  • Es dürfen nur die freigegebenen und offiziellen Verkehrsflächen benützt werden.
  • Die Fahrregeln müssen eingehalten werden.
  • Das Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen jeglicher Art ist verboten. Ausgenommen sind berechtigte Mitarbeitende von Schutz & Intervention Winterthur sowie der Polizei für die Zufahrt zum Gebäude.
  • Personen, die gegen diese Benützungsregeln verstossen, können aus der Anlage gewiesen werden.

Für diesen Inhalt zuständig

Verkehrsinstruktion

Verkehrsinstruktion
Fröschenweidstrasse 14
8404 Winterthur
  • Seite erstellt am
  • Inhalt zuletzt aktualisiert am
Zurück zu «Sicherheit auf dem Schulweg»