Private Schulangebote
Bewilligung: Private Schulangebote
Beim Homeschooling gibt es klare Regeln. Zum Beispiel dürfen Eltern, Erziehungsberechtigte oder Lehrpersonen nur wenige Kinder gleichzeitig unterrichten. Die genaue Zahl hängt von der Situation ab.
Bevor der Privatunterricht oder der Unterricht zu Hause beginnt, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte die Schulgemeinde und die Aufsicht Privatschulen informieren.
Zur Information der Schulgemeinde melden Sie sich bei der Schulverwaltung. Den Kontakt finden Sie unter folgendem Link.
Die Aufsicht Privatschulen informieren Sie, wie vom Volksschulamt unter «Privatunterricht» unter folgendem Link beschrieben:
Lehrmittel
Privatschulen
1. Die Privatschule bestellt die Lehrmittel beim Lehrmittelverlag Zürich (LMVZ).
2. Der LMVZ liefert die bestellten Lehrmittel mit Rechnung an die Privatschule.
3. Die Privatschule stellt Rechnung an die Schulgemeinden, legt eine Kopie der Rechnung des LMVZ bei.
4. Die Schulgemeinde kontrolliert den Anspruch, korrigiert allenfalls die Rechnung, bezahlt den Rechnungsbetrag an die Privatschule.
Homeschooling
1. Die Eltern und Erziehungsberechtigten bestellen die Lehrmittel beim Lehrmittelverlag Zürich (LMVZ). Sie legen der Bestellung eine Kopie der Berechtigung zum Lehrmittelbezug bei. Die Berechtigung bekommen sie von der Aufsicht Privatschulen. Bei Bestellung im Webshop vermerken die Eltern und Erziehungsberechtigten im Feld «Bemerkungen»: «Privatunterricht». Der LMVZ liefert die Bestellung erst aus, wenn die Berechtigung eingetroffen ist.
2. Der LMVZ überprüft, ob sie Anspruch haben.
3. Der LMVZ liefert die Lehrmittel an die Eltern und Erziehungsberechtigten.
4. Der LMVZ stellt den Eltern und Erziehungsberechtigten Rechnung über die bezogenen Lehrmittel.
5. Die Eltern und Erziehungsberechtigten stellen Rechnung an die Schulgemeinde, legen die Kopie der Rechnung des LMVZ bei.
6. Die Schulgemeinde kontrolliert den Anspruch (obligatorische und in der Volksschule abgegebene Lehrmittel), korrigiert die Rechnung und bezahlt die Rechnung der Eltern und Erziehungsberechtigten.
Für diesen Inhalt zuständig
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