Jokertage & Freistellung
Jokertage: 2 Tage pro Schuljahr
Schüler:innen dürfen pro Schuljahr zwei Tage nicht zur Schule kommen. Das sind sogenannte Jokertage. Für Jokertage müssen Sie keinen Grund angeben. Die Eltern und Erziehungsberechtigten müssen keinen Antrag stellen. Es reicht, wenn sie die Lehrperson oder Schulleitung frühzeitig informieren. Das machen Sie mit dem folgenden Formular.
Das Formular füllen Sie aus. Sie geben es der Klassenlehrperson vor den Jokertagen.
Welche Regeln gibt es für Jokertage?
- Die Schule darf sagen, dass Ihr Kind an bestimmten Tagen keinen Jokertag nehmen darf. Zum Beispiel am Besuchstag oder Sporttag.
- Hat Ihr Kind nur einen halben Tag gefehlt? Dann zählt das als ganzer Tag.
- Nutzt Ihr Kind die Jokertage nicht? Dann verfallen die Jokertage am Ende des Schuljahres. Das heisst: Die Jokertage gelten nicht mehr. Ihr Kind kann die Jokertage nicht im nächsten Schuljahr benutzen.
Hier finden Sie auch das Merkblatt zu den Jokertagen:
Dispensation: Freistellung von der Schule
Dispensationen sind besondere Freistellungen. Freistellung bedeutet: Das Kind oder der Jugendliche muss für eine bestimmte Zeit nicht zur Schule. Es gibt auch Teildispensationen. Das heisst: Die Schüler:innen müssen ein bestimmtes Fach nicht besuchen.
Ihr Gesuch
Brauchen Sie eine Dispensation? Dann müssen Sie ein Gesuch schreiben. Das heisst: Sie schreiben einen Brief und unterschreiben ihn. In dem Gesuch schreiben Sie genau:
- Warum kann Ihr Kind nicht in die Schule kommen?
- Oder: Warum kann Ihr Kind ein bestimmtes Fach nicht besuchen?
Gründe für eine Dispensation sind zum Beispiel:
- Im Umfeld Ihres Kindes gibt es eine ansteckende Krankheit, zum Beispiel in der Familie.
- In Ihrer Familie gibt es einen speziellen Anlass.
- Ihre Religion oder Konfession hat besondere Feiertage oder Anlässe.
- Ihr Kind ist an einem bedeutenden Kultur- oder Sport-Anlass dabei und muss sich darauf vorbereiten.
- Ihr Kind hat eine besondere Begabung im Kunst- oder Sportbereich und bekommt eine spezielle Förderung.
- Ihr Kind macht eine Schnupperlehre oder hat einen anderen Anlass zur Berufsvorbereitung.
Das Gesuch müssen Sie unterschreiben. Sie geben das Gesuch bei der Schulleitung ab.
Gut zu wissen: Prüfung Ihres Gesuchs
Die Schulleitung entscheidet über Gesuche für Dispensationen bis zu 10 Schultagen.
- Pro Schulstufe können Sie Ihr Kind nur einmal vom Unterricht oder von einem Fach freistellen lassen.
- Die Schulleitung prüft Ihr Gesuch nach festen Vorgaben (vgl. § 28 VSG und § 29 VSV). Sie guckt: Wie sind die Umstände in Ihrer Familie? Wie ist die Situation Ihres Kindes? Ist das Fehlen in der Schule machbar?
Braucht Ihr Kind eine Dispensation für mehr als 10 Tage? Dann schickt die Schulleitung Ihr Gesuch an die Leitung Bildung und gibt eine Empfehlung ab. Die Leitung Bildung entscheidet dann über Ihr Gesuch.
Weitere Informationen zu Jokertagen und Dispensationen finden Sie auf der Webseite des Volksschulamtes. Den Link finden Sie unten.
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Winterthurer Schulpflege (WSP)
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