Grabmal
Ein Grabmal ist ein Zeichen der Erinnerung an eine verstorbene Person und zeigt, wo diese bestattet ist. Das Grabmal kann individuell gestaltet werden. Es gilt jedoch die Regeln der Grabmalverordnung zu beachten.
Grabmal aufstellen
Sie möchten ein Grabmal auf der Grabstätte aufstellen? Gemäss Grabmalverordnung müssen Sie hierzu im Vorfeld ein Grabmalgesuch einreichen. Darin ist das Material, die Inschrift sowie Motive und Bearbeitungsart zu erfassen. Das Gesuch wird nach Einreichung geprüft und bewilligt. Das Grabmal darf erst auf einem der Winterthurer Friedhöfe gesetzt werden, wenn das Gesuch bewilligt und das fertige Grabmal geprüft und freigegeben wurde.
Für diesen Inhalt zuständig
Bestattungen & Friedhöfe
Friedhofverwaltung (Bestattungsamt)
Am Rosenberg 5
8400 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.30–12.00 Uhr, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00 Uhr, 13.30–16.00 Uhr |
In dringenden Fällen bezüglich Todesfällen ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Stadtpolizei Winterthur unter der Telefonnummer +41 52 267 51 52.
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