Erdbestattung oder Kremation

Eine Erdbestattung ist die Beisetzung des Leichnams im Sarg auf einem Friedhof, während bei einer Kremation (Feuerbestattung) der Körper im Krematorium eingeäschert wird.

Die Bestattung

Die Bestattung (Erdbestattung oder Kremation) soll nicht früher als 48 Stunden und in der Regel nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden. Die Friedhofverwaltung bestimmt den genauen Zeitpunkt. Sie berücksichtigt dabei die Wünsche der Angehörigen. 

Auf diesen Friedhöfen in Winterthur können Bestattungen durchgeführt werden:

  • Friedhof Rosenberg
  • Friedhof Oberwinterthur
  • Friedhof Seen
  • Friedhof Wülflingen
  • Friedhof Töss

Erdbestattung

Eine Erdbestattung ist die traditionelle Form der Beisetzung. Der menschliche Leichnam wird unversehrt in einem Sarg auf einem Friedhof in die Erde hinabgelassen.

Kremation

Unter Kremation versteht man die Einäscherung einer verstorbenen Person in einem Krematorium. Sie ist der zentrale Vorgang der sogenannten Feuerbestattung. Der Körper wird mitsamt Sarg verbrannt und die verbleibende Asche wird in einer Urne beigesetzt. 

Für diesen Inhalt zuständig

Bestattungen & Friedhöfe

Friedhofverwaltung (Bestattungsamt)
Am Rosenberg 5
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.30–12.00 Uhr,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.30–12.00 Uhr,
13.30–16.00 Uhr

In dringenden Fällen bezüglich Todesfällen ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Stadtpolizei Winterthur unter der Telefonnummer +41 52 267 51 52.

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