Trockenheit
Lage in Winterthur
Angesichts der Trockenheit gilt im Stadtgebiet Winterthur ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot bis auf Widerruf. Zudem gilt im ganzen Kanton Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Damit die Verbote aufgehoben werden, sind ergiebige Niederschläge über mehrere Tage nötig.
- Aktuelle Gefahrenstufe für Trockenheit im Kanton Zürich: Stufe 4 (grosse Gefahr)
- Aktuelle Gefahrenstufe für Waldbrand im Kanton Zürich: Stufe 5 (sehr grosse Gefahr)
Feuer- und Feuerwerksverbot
Der Kanton Zürich hat per Freitag, 26. Juni 2026 ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgesprochen. Zudem gilt auf dem Stadtgebiet Winterthur seit Freitag, 17. Juli 2026 ein absolutes Feuerverbot bis auf Widerruf.
Die Verbote umfassen das
- Entfachen von offenem Feuer im Freien
- Grillieren mit Holz oder Kohle betriebenen Geräten
- Wegwerfen von glühenden Zigaretten und anderen Raucherwaren sowie Zündhölzern
- Steigenlassen von Ballonen mit Wunderkerzen, Himmelslaternen bzw. Glücks- und Wunschlaternen etc.
- Entzünden von Feuerwerkskörpern
Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt auch am Nationalfeiertag.
Vom Verbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie richtig betrieben werden.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Medienmitteilungen der Stadt Winterthur vom 17. Juli 2026 bzw. vom 28. Juli 2026 sowie die nachstehende Grafik Feuerverbot.
| Typ | Titel |
|---|---|
| Grafik Feuerverbot zum Download.pdf |




