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Wohnungsnummern

Wohnungsnummern

Amtliche Wohnungsnummer

Im Kanton Zürich wird allen Wohnungen, die sich anhand der Gebäudeadresse nicht eindeutig identifizieren lassen, eine amtliche Wohnungsnummer (aWN) zugewiesen. Mit dieser amtlichen Wohnungsnummer können die im Einwohnerregister geführten Personen den von ihnen bewohnten Wohnungen zugeordnet werden.

Wohnungsausweis

Die Grundeigentümer und Liegenschaftenverwaltungen tragen die amtliche Wohnungsnummern in den Mietvertrag oder den Wohnungsausweis ein und befähigen so die Mieter, sich mit der amtlichen Wohnungsnummer (aWN) bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Damit diese Aufgabe durch die Vermieter wahrgenommen werden kann, müssen die amtlichen Wohnungsnummern in den Registern der Immobilienverwaltungen, Hauseigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaften eingetragen werden.

Gebäude- und Wohnungsregister

Die amtlichen Wohnungsnummern werden im Gebäude- und Wohnungsregister verwaltet. In der Stadt Winterthur ist das Vermessungsamt für die Vergabe der Wohnungsnummer zuständig. Bei Neubauten sowie bei Umbauten, die sich auf die Anzahl der Wohnungen im Gebäude auswirken, erfolgt die Vergabe im Rahmen des Baubewilligungs- und Bauabnahmeverfahrens. Diese erfolgt gestützt auf die Angaben aus dem Formular Gebäude- und Wohnungserhebung, welches dem jeweiligen Baugesuch beizulegen ist. Den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer teilt das Geomatik- und Vermessungsamt die amtlichen Wohnungsnummern nach erfolgtem Baubeginn mit.

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