Wohnungsausweis

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Die Grundeigentümer und Liegenschaftenverwaltungen tragen die amtliche Wohnungsnummern in den Mietvertrag oder den Wohnungsausweis ein. 

Die Mieter:innen können sich dann mit der amtlichen Wohnungsnummer (aWN) bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Damit diese Aufgabe durch die Vermieter wahrgenommen werden kann, müssen die amtlichen Wohnungsnummern in den Registern der Immobilienverwaltungen, Hauseigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaften eingetragen werden.

Vorgehen

Schritt für Schritt

Für Grundeigentümer und Liegenschaftenverwaltungen:

  1. Füllen Sie den Wohnungsausweis gemäss Vorlage aus oder tragen Sie die Wohnungsnummer in den Mietvertrag ein.
  2. Schicken Sie das entsprechende Dokument Ihrem Mieter zu. 

Für Mieter:innen: 

  1. Sie finden die amtliche Wohnungsnummer auf Ihrem Mietvertrag. Sie können von Ihrem Vermieter auch einen Wohnungsausweis verlangen. Mit der Wohnungsnummer können Sie sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. 

Kosten & Fristen

Keine

Häufige Fragen

Welche Angaben gehören typischerweise in den Wohnungsausweis?

  • Gebäudeadresse und (falls vorhanden) amtliche Wohnungsnummer (aWN)
  • Name/Vorname der Mieterinnen und Mieter (gemäss Mietvertrag)
  • Vermieter bzw. Liegenschaftsverwaltung (Name/Adresse)
  • Beginn des Mietverhältnisses

Kontakt

Geomatik- und Vermessungsamt

Geomatik- und Vermessungsamt
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00–12.00
13.30–16.00 Uhr
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