Architektonische Beratung
Voranfragen
Bei Projektstart werden die Weichen für eine erfolgsversprechende Projektentwicklung gestellt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prozessgestaltung von Arealentwicklungen sowie in städtebaulichen und architektonischen Themen im Hinblick auf ein Planungsverfahren oder ein späteres Baugesuch. Für Fragen oder konkrete Anliegen wenden Sie sich an die zuständigen Gebietsverantwortlichen für die Stadtteile Ost und West.
Begutachtung Baugesuche
Begutachtung Baugesuche
Die Abteilung Stadtraum und Architektur hat den Auftrag im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen Baugesuche zu beurteilen hinsichtlich Einordnung und Gestaltung. Wir empfehlen die frühzeitige Kontaktaufnahme. Für Fragen oder konkrete Anliegen wenden Sie sich an die zuständigen Gebietsverantwortlichen für die Stadtteile Nord, Ost und West.
Arealüberbauung
Arealüberbauung
Unter bestimmten Voraussetzungen gemäss BZO dürfen Grundstücke um 10 % mehr ausgenützt werden. Im Gegenzug werden erhöhte Anforderungen u.a. hinsichtlich Gestaltung oder Energie gestellt gemäss § 71 PBG. Zur Qualitätssicherung wird ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren oder die Begutachtung durch die Fachgruppe Stadtgestaltung verlangt. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Für Fragen oder konkrete Anliegen wenden Sie sich an die zuständigen Gebietsverantwortlichen für die Stadtteile Nord, Ost und West.
Bauen in Zentrumszonen
Bauen in Zentrumszonen
Das Bauen in Zentrumszonen bietet interessante Möglichkeiten der stadträumlichen und baulichen Entwicklung verbunden mit hohen Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein von Planenden und Bauherrschaften. Ziel ist die Entwicklung von durchmischten Quartieren mit Zentrumsfunktion. Für Fragen oder konkrete Anliegen wenden Sie sich an die zuständigen Gebietsverantwortlichen für die Stadtteile Nord, Ost und West.
Bauen in Quartiererhaltungszonen
Bauen in Quartiererhaltungszonen
In Quartiererhaltungszonen ist der Charakter der Bebauung und die spezifische Gestaltung der Bauten und Freiräume zu pflegen. In begründeten Fällen darf sorgfältig verdichtet werden auf das ortsübliche Mass. Für Fragen oder konkrete Anliegen wenden Sie sich an die zuständigen Gebietsverantwortlichen für die Stadtteile Nord, Ost und West.
Siedlungen mit Sonderbauvorschriften
Siedlungen mit Sonderbauvorschriften
Sonderbauvorschriften ermöglichen eine Weiterentwicklung von Siedlungen, die als wichtige Zeugen der städtebaulichen Geschichte Winterthurs gelten. Gleichzeitig gilt es diesen besonderen Wohnquartieren und ihren Qualitäten Sorge zu tragen. Für Fragen oder konkrete Anliegen wenden Sie sich an die zuständigen Gebietsverantwortlichen für die Stadtteile Nord, Ost und West.
Gebietsverantwortliche
Beratung und Begutachtung Architektur (WEST)
Beratung und Begutachtung Architektur (OST)
Beratung und Begutachtung Architektur (NORD)Kontakt
Architektonische Beratung
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| Montag–Donnerstag | 08.30–12.00, 13.00–17.00 Uhr |
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