Förderpreis
Die Stadt Winterthur schreibt jährlich einen Förderpreis für Kunst- und Kulturschaffende bis zum 35. Altersjahr aus.
Teilnahmeberechtigt sind Personen bis zum vollendeten 35. Altersjahr, die seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in der Stadt Winterthur wohnen oder durch ihre künstlerische Arbeit mit dem Kulturleben in der Stadt Winterthur in besonderer Beziehung stehen.
Die Ausschreibung erfolgt jeweils im April, Bewerbungsschluss ist Anfang August. Der Bewerbung sind ein Nachweis (Fotokopie) über die Teilnahmeberechtigung, ein kurzer Lebenslauf und eine Dokumentation über das bisherige kulturelle Schaffen beizulegen.
Aktuelle Ausschreibung: Förderpreis 2020 (Bewerbung bis 5. August 2020)
Bisherige Preisträgerinnen und Preisträger