Förderpreis
Die Stadt Winterthur schreibt jährlich einen Förderpreis für Kunst- und Kulturschaffende bis zum 35. Altersjahr aus.
Teilnahmeberechtigt sind Personen bis zum vollendeten 35. Altersjahr, die seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in der Stadt Winterthur wohnen oder durch ihre künstlerische Arbeit mit dem Kulturleben in der Stadt Winterthur in besonderer Beziehung stehen.
Die Ausschreibung erfolgt neu jeweils im Februar, Bewerbungsschluss ist Anfang Juni. Der Bewerbung sind ein Nachweis (Fotokopie) über die Teilnahmeberechtigung, ein kurzer Lebenslauf und eine Dokumentation über das bisherige kulturelle Schaffen beizulegen.
Der Förderpreis der Stadt Winterthur ist mit 10'000 Franken dotiert.
Bisherige Preisträgerinnen und Preisträger