Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Informationen zum Leistungsangebot der Stadt Winterthur für Privatschüler:innen

Welche Leistungen vom Schulpsychologischen Dienst und der Abteilung Therapien für Privatschulen angeboten werden, richten sich nach dem Volksschulgesetzes (VSG) gemäss Artikel §71. 

  1. Schülerinnen und Schüler, die eine Privatschule besuchen oder privat unterrichtet werden, können bei der Gemeinde an ihrem Wohnort die in der Volksschule abgegebenen obligatorischen Lehrmittel unentgeltlich beziehen, die Musikschulen besuchen und die Angebote des freiwilligen Schulsports benutzen.
  2. Sie haben an ihrem Wohnort Anspruch auf Therapien gemäss §34 Abs. 3, einschliesslich der dafür notwendigen Abklärungen. Die Schulpflege entscheidet über Art und Umfang der Leistungen.
  3. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf die ausserhalb des ordentlichen Unterrichts von der öffentlichen Volksschule zur Verfügung gestellten Leistungen.

  • Anträge für Logopädische oder Psychomotorische Therapie gehen von der Privatschule oder den Eltern an die Abteilung Therapien (schultherapien@win.ch)
  • Die behandelnde logopädische Fachperson beurteilt ob nachteilsausgleichende Massnahmen notwendig sind. Für den Übertritt in eine Kantons- oder Berufsschule kann die zuständige logopädische Fachperson den Schüler oder die Schülerin bei der Logopädischen Abklärungsstelle der Abteilung Therapien für einen formellen Nachteilsausgleich anmelden (LogAs@win.ch).
  • Übertritt aus einer Privatschule in die Volksschule: Gibt es begründete Hinweise für einen besonderen Förderbedarf, dann kann eine schulpsychologische Abklärung und Beratung bereits vor dem Übertritt durch die Leitung Bildung in Auftrag gegeben werden (schulverwaltung@win.ch).
  • Übertritt aus einer Privatschule in eine Sonderschule: Der Sonderschulungsbedarf bezieht sich auf die Umstände und Gegebenheiten der jeweiligen Volksschule. Der Schulpsychologische Dienst kann den Sonderschulungsbedarf in der Regel nur dann beurteilen, wenn der Schüler oder die Schülerin die Volksschule besucht und anschliessend eine Anmeldung bewilligt wird. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung Bildung (schulverwaltung@win.ch).
Leistungsangebot für Privatschüler:innen
Typ Titel
Leistungsangebot für Privatschüler:innen

Fusszeile