Liegenschaften
Liegenschaftenbesitzer müssen einerseits die aus der Liegenschaft resultierenden Einkünfte (Eigenmietwert, Miet- oder Pachtzinsen) sowie den Steuerwert (grundsätzlich basierend auf einer Liegenschaftenbewertung) in der Steuererklärung deklarieren. Andererseits können die Liegenschaftsunterhaltskosten sowie die Hypothekarzinsen wie auch die Hypothekarschuld in Abzug gebracht werden.