Einkünfte
Sämtliche wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer. Somit sind grundsätzlich alle Einkünfte, welche erzielt worden sind, zu versteuern.
Ausnahmen, und somit der Einkommenssteuer nicht unterworfen, bilden z.B. Unterstützungen aus privaten oder öffentlichen Mitteln wie Sozialhilfegelder, Hilflosenentschädigungen, Ergänzungsleistungen, etc.
Sofern Sie während einer gewissen Zeitperiode keine Erwerbs- oder Ersatzeinkünfte erzielten, bitten wir Sie, dies auf der Steuererklärung zu vermerken.
Lohnausweis
Informationen zum Ausfüllen des Lohnausweises wie Wegleitungen, Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung.