Einkünfte
Sämtliche wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer. Somit sind grundsätzlich alle Einkünfte zu versteuern.
Nicht steuerpflichtig sind Unterstützungsleistungen aus privaten oder öffentlichen Mitteln, zum Beispiel Sozialhilfegelder, Hilflosenentschädigungen oder Ergänzungsleistungen.
Hatten Sie während einer gewissen Zeit kein Erwerbseinkommen und auch keine Ersatzeinkünfte? Vermerken Sie das bitte in Ihrer Steuererklärung unter «Bemerkungen».
Gut zu wissen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Steuern und Steuerpflicht im Kanton Zürich.
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