Trennung & Scheidung
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Bis zur Trennung haben die Ehegatten gemeinsam Steuern bezahlt. Alle Zahlungen, die sie im Jahr der Trennung bis zum genauen Datum der Trennung bereits gemacht haben, werden aufgeteilt: Gemäss § 180 StG bekommt jeder Ehegatte die Hälfte gutgeschrieben.
Falls das Ehepaar eine andere Aufteilung der Zahlungen wünscht, benötigt das Steueramt eine schriftliche Mitteilung, welche von beiden Ehegatten unterzeichnet sein muss.
Damit das Steueramt die provisorische Rechnung aufgrund der Trennung / Scheidung anpassen kann, sind Sie gebeten, uns Ihr erwartetes steuerbares Einkommen und Vermögen mitzuteilen.
Beispiel: Sie trennen sich am 20. November 2025. Für das ganze Jahr 2025 gelten Sie und Ihr:e Partner:in steuerlich als Einzelpersonen und erhalten je eine eigene Steuererklärung, nicht mehr eine gemeinsame. Vor dem Datum Ihrer Scheidung haben Sie als (Ehe-)Paar jedoch bereits 4'000 Franken Steuern für das Jahr 2025 bezahlt. Davon wird Ihnen und Ihre:r Partner:in je 2'000 Franken gutgeschrieben.
Für diesen Inhalt zuständig
Steueramt
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–16.00 Uhr |
- Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
- Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass.»
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