Vermögen
Was zum Vermögen zählt
In der Steuererklärung sind sämtliche in- und ausländischen Vermögenswerte (auch beispielsweise Liegenschaften, welche sich im Ausland befinden) per 31. Dezember (beziehungsweise per Ende der Steuerperiode) zu deklarieren.
Die Steuerwerte von Wertschriften und Guthaben (wie beispielsweise Aktien oder Obligationen) können gemäss der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung deklariert werden.
Im Kanton Zürich gibt es dabei keinen Freibetrag.
Was nicht dazugehört
Guthaben bei der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse, 2. Säule) sowie bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) müssen Sie in der Steuererklärung nicht als Vermögen angeben.
Diese Guthaben werden erst bei der Auszahlung besteuert. Dafür wird eine separate Sondersteuer erhoben.
Gut zu wissen
Mehr Infos und Details zu Sonderfällen (z. B. Kryptowährungen, Motorfahrzeuge) finden Sie beim Kanton Zürich.
Für diesen Inhalt zuständig
Steueramt
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–16.00 Uhr |
- Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
- Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass.»
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