Vermögen

Das steuerbare Vermögen bemisst sich grundsätzlich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode.

Was zum Vermögen zählt

In der Steuererklärung sind sämtliche in- und ausländischen Vermögenswerte (auch beispielsweise Liegenschaften, welche sich im Ausland befinden) per 31. Dezember (beziehungsweise per Ende der Steuerperiode) zu deklarieren.

Die Steuerwerte von Wertschriften und Guthaben (wie beispielsweise Aktien oder Obligationen) können gemäss der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung deklariert werden.

Im Kanton Zürich gibt es dabei keinen Freibetrag.

Was nicht dazugehört

Guthaben bei der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse, 2. Säule) sowie bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) müssen Sie in der Steuererklärung nicht als Vermögen angeben.

Diese Guthaben werden erst bei der Auszahlung besteuert. Dafür wird eine separate Sondersteuer erhoben.

Gut zu wissen

Mehr Infos und Details zu Sonderfällen (z. B. Kryptowährungen, Motorfahrzeuge) finden Sie beim Kanton Zürich.

Für diesen Inhalt zuständig

Steueramt

Steueramt Winterthur
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Montag–Donnerstag08.00 (Schalter 8:30) –12.00,
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