So läuft das Steuerverfahren ab
Schritt 1: Sie erhalten die Steuererklärung fürs Vorjahr
Die Steuererklärung für das Vorjahr wird jeweils bis Ende Januar per Post verschickt. Sie können wählen, auf welche Art Sie Ihre Steuererklärung einreichen wollen:
- Online über ZHprivateTax: Auf Ihren Unterlagen finden Sie einen QR-Code und Ihre Login-Daten.
- Von Hand auf Papier: Füllen Sie die erhaltenen Unterlagen aus.
Zugangscode für Steuererklärung verloren?
Falls sie den Zugangscode für die Online-Steuererklärung nicht mehr finden können, rufen Sie für einen neuen Zugangscode beim technischen Support des Kantonalen Steueramts Zürich an: 0800 22 88 11.
Schritt 2: Sie reichen die Steuererklärung fürs Vorjahr ein
Fristen für das Einreichen der Steuererklärung:
- Reguläre Frist: 31. März
- Selbstständig Erwerbende: 30. September
- Ergänzend oder sekundär Steuerpflichtige: 30. September
Bis zu diesem Termin müssen Sie die Steuererklärung eingereicht oder online eine Fristverlängerung beantragt haben.
Keine Fristverlängerung nach Ablauf der Frist
Sie können die Frist höchstens bis zum 30. November verlängern. Ist die Frist bereits abgelaufen, kann sie grundsätzlich nicht mehr verlängert werden.
Schritt 3: Die Steuererklärung fürs Vorjahr wird geprüft
Sie haben Ihre Steuererklärung eingereicht? Jetzt prüft entweder das Steueramt Winterthur oder das Kantonale Steueramt Zürich Ihre Unterlagen. Das geschieht in der Reihenfolge des Eingangs.
Wie lange dauert die Prüfung?
Für Winterthur werden rund 70'000 Steuererklärungen geprüft und veranlagt. Unter veranlagt versteht man im Steuerrecht die behördliche Feststellung und Berechnung Ihrer Steuerschuld im Einzelfall. Bis wann die Prüfung und Veranlagung Ihrer Steuererklärung erledigt wird, lässt sich nicht voraussagen.
Schritt 4: Sie erhalten die Schlussrechnung der Steuern fürs Vorjahr
Nach der Prüfung erhalten Sie die Schlussrechnung. Weicht die definitive Veranlagung von Ihrer Steuererklärung ab, erhalten Sie zusätzlich einen Einschätzungsentscheid. Diesen stellt entweder das Steueramt Winterthur oder das Kantonale Steueramt Zürich zu, je nachdem, wer Ihre Steuererklärung abschliessend geprüft und veranlagt hat.
Innerhalb von 30 Tagen zahlen
Die Schlussrechnung muss innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Bereits geleistete Zahlungen für dieses Steuerjahr werden von der definitiven Steuerschuld abgezogen. Wenn Sie zu viel bezahlt haben, erhalten Sie das Guthaben innerhalb von 30 Tagen zurück – sofern es nicht mit anderen offenen Rechnungen verrechnet wird.
Wichtig: Die Schlussrechnung erhalten Sie immer und ausschliesslich vom Steueramt Winterthur.
Ausserdem: Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung fürs laufende Jahr
Ende Mai verschickt die Stadt Ihre provisorische Steuerrechnung für das laufende Jahr. Sie können sie bis Ende Dezember in Raten bezahlen. Die Stadt stellt sie aufgrund Ihrer letzten bekannten Steuerdaten aus, zum Beispiel der Steuererklärung des Vorjahres.
Die Stadt kennt Ihre aktuelle wirtschaftliche Situation zu diesem Zeitpunkt nicht. Erwarten Sie deutlich mehr oder weniger Einkommen oder Vermögen? Dann beantragen Sie bitte eine angepasste provisorische Rechnung.
Zahlen Sie die provisorische Rechnung bis Ende September, verzinst die Stadt den Betrag zu Ihren Gunsten.
Fragen zur direkten Bundessteuer?
Die direkte Bundessteuer rechnet das Kantonale Steueramt Zürich direkt mit Ihnen ab. Haben Sie Fragen dazu? Dann wenden Sie sich an die Dienstabteilung Direkte Bundessteuern: 043 259 59 59.
Für diesen Inhalt zuständig
Steueramt
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 (Schalter 8:30) –12.00, 13.30–16.00 Uhr |
- Bis auf Weiteres ist der Schalter am Mittwochnachmittag geschlossen.
- Am Mittwochnachmittag, 16. September 2026, ist das ganze Steueramt ausnahmsweise geschlossen. Grund ist ein interner Weiterbildungsanlass.»
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