Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Arbeitslose und ausgesteuerte Personen ab 60 Jahren haben Anspruch auf Überbrückungsleistungen, bis sie ihre Altersrente beziehen können.
Im Merkblatt finden Sie das Wichtigste zu den Anspruchsvoraussetzungen und dem Leistungsumfang.
Füllen Sie das Antragsformular aus, um sich anzumelden. Wir prüfen Ihren Anspruch und zahlen die Überbrückungsleistungen dann aus.
Für diesen Inhalt zuständig
Zusatzleistungen zur AHV / IV
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Schützenstrasse 3
4. OG
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Dienstag | 08.30–12.00, 13.30–16.30 Uhr |
| Mittwoch | 13.30–16.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.30–12.00, 13.30–17.30 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00, 13.30–15.30 Uhr |
Postadresse:
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Pionierstrasse 5
8403 Winterthur
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