Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Arbeitslose und ausgesteuerte Personen ab 60 Jahren haben Anspruch auf Überbrückungsleistungen, bis sie ihre Altersrente beziehen können.

Im Merkblatt finden Sie das Wichtigste zu den Anspruchsvoraussetzungen und dem Leistungsumfang. 

Füllen Sie das Antragsformular aus, um sich anzumelden. Wir prüfen Ihren Anspruch und zahlen die Überbrückungsleistungen dann aus. 

Für diesen Inhalt zuständig

Zusatzleistungen zur AHV / IV

Zusatzleistungen zur AHV/IV
Schützenstrasse 3
4. OG
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Dienstag08.30–12.00,
13.30–16.30 Uhr
Mittwoch13.30–16.30 Uhr
Donnerstag08.30–12.00,
13.30–17.30 Uhr
Freitag08.30–12.00,
13.30–15.30 Uhr

Postadresse:

Zusatzleistungen zur AHV/IV
Pionierstrasse 5
8403 Winterthur

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