Mindestlohn in Winterthur
Es ist noch offen, wann der Mindestlohn in Kraft tritt. Gegen die Vorlage wurde Rekurs eingereicht, damit verzögerte sich die Einführung des Mindestlohns in Winterthur.
Der Bezirksrat hat den Rekurs im Januar 2024 abgewiesen, das Verwaltungsgericht als nächste Instanz hat ihn im November 2024 gutgeheissen. Das Winterthurer Stadtparlament hat den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen. Am 12. Mai 2026 hat das Bundesgericht zugunsten der Stadt Winterthur entschieden und die Mindestlohnbestimmungen für gültig erklärt.
Die nach dem Verwaltungsgerichtsentscheid sistierten Arbeiten zur Umsetzung der Verordnung über den städtischen Mindestlohn werden wieder aufgenommen. In diesem Rahmen wird auch der Zeitplan für die Einführung festgelegt.
Die Stadt Winterthur wird informieren, sobald die Verordnung über den Mindestlohn vorliegt. Bis dahin verändert sich für Arbeitgebende und Arbeitnehmende in Winterthur nichts.
Die wichtigsten Elemente des Mindestlohns
Höhe | 23 Franken pro Stunde brutto, exklusiv Ferien- und Feiertagsentschädigung (wird an Teuerung angepasst) |
Geltungsbereich | Alle Arbeitnehmenden, die auf dem Gebiet der Stadt Winterthur eine Beschäftigung verrichten |
Ausnahmen (Der Stadtrat kann weitere Ausnahmen beschliessen) |
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Übergangsfrist | Ab Inkfraftsetzung 1 Jahr |
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