Zusatzleistungen zur AHV / IV
Was sind Zusatzleistungen?
Zusatzleistungen (ZL) sind Geldleistungen für Menschen mit einer AHV- oder IV-Rente. Sie erhalten diese Leistungen, wenn Ihr Einkommen nicht reicht, um die wichtigsten Kosten zu bezahlen, zum Beispiel für Wohnen, Essen oder die Krankenkasse. Die ZL werden für jede Person einzeln berechnet. Sie haben ein Recht auf ZL, wenn Sie die Bedingungen erfüllen.
Haben Sie Fragen zur AHV? Dann wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle:
Voraussetzung
Sie haben Anspruch auf Zusatzleistungen (ZL) zur AHV/IV, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen.
- Sie erhalten eine dieser Leistungen:
- Altersrente
- Invalidenrente (IV-Rente)
- Hinterlassenenrente
- Hilflosenentschädigung für Erwachsene
- Taggelder der IV (mindestens sechs Monate)
- Wohnsitz in der Schweiz
Sie müssen in der Schweiz wohnen und sich hier aufhalten.
Wenn Sie keine Schweizer Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge und Staatenlose gilt: mindestens 5 Jahre. Für Personen aus EU- oder EFTA-Staaten gelten die gleichen Bedingungen wie für Schweizer Staatsangehörige.
- Ihre Ausgaben sind höher als Ihre Einnahmen
Ihre Kosten müssen höher sein als Ihr Einkommen. Das Gesetz legt fest, welche Kosten und welche Einnahmen berücksichtigt werden.
- Ihr Vermögen ist nicht zu hoch
Ihr Vermögen darf diese Grenzen nicht überschreiten:
- 100'000 Franken für Alleinstehende
- 200'000 Franken für Paare
- 50'000 Franken für Kinder
Der Wert Ihrer selbst bewohnten Liegenschaft sowie ein Mietzinskautionskonto oder ein Heimdepot werden nicht zum Vermögen gezählt.
Leistungen
In Winterthur gibt es folgende Zusatzleistungen zur AHV/IV:
- Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
- Beihilfen und Zuschüsse nach kantonalem Recht
- Gemeindezuschüsse nach kommunalem Recht
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
- Vergütung von Zahnbehandlungskosten
Anmeldung
Sie müssen Zusatzleistungen zur AHV/IV beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen. Auch Angehörige können den Antrag für Sie stellen.
Das Anmeldeformular erhalten Sie kostenlos:
- am Schalter bei uns vor Ort
- per Telefon
- per E-Mail
- online mit unten stehendem Link
Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es. Kopieren Sie alle nötigen Unterlagen. Schicken Sie dann alles per Post an:
Zusatzleistungen zur AHV/IV, Pionierstrasse 5, 8403 Winterthur
Bitte beachten Sie: Als Anmeldedatum gilt der Monat, in dem das Formular bei uns eintrifft.
Finanzielle Unterstützung für Hilfe und Betreuung im Alter
Der Kanton Zürich hat die Zusatzleistungsverordnung per 1. Januar 2025 angepasst. Seither können Personen im AHV-Alter bestimmte Hilfe- und Betreuungsleistungen über die Zusatzleistungen (ZL) bezahlen lassen.
Welche Leistungen das sind, sehen Sie in der Angebotsliste.
Diese neuen Leistungen müssen separat von unserer Bedarfsbescheinigungsstelle bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um Ihren Bedarf abklären zu lassen.
Sie beziehen bereits Zusatzleistungen zur AHV in Winterthur:
Sie beziehen noch keine Zusatzleistungen zur AHV in Winterthur:
Häufige Fragen
Darf ich mit ZL ins Ausland verreisen?
Darf ich mit ZL ins Ausland verreisen?
Wenn Sie Zusatzleistungen (ZL) beziehen, dürfen Sie sich höchstens 90 Tage pro Jahr im Ausland aufhalten. Mehrere Auslandaufenthalte im gleichen Jahr werden zusammengezählt.
Wenn Sie ohne wichtigen Grund länger im Ausland bleiben, werden die ZL ab dem 91. Tag eingestellt. Sie erhalten die ZL erst wieder ab dem Monat nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz.
Achtung: Ausländische Staatsangehörige, die ohne wichtigen Grund länger als ein Jahr am Stück im Ausland bleiben, verlieren den Anspruch auf ZL. Nach der Rückkehr beginnt die Wartefrist von vorne.
Weshalb wird meine Heiz- und Nebenkostenabrechnung nicht vergütet?
Weshalb wird meine Heiz- und Nebenkostenabrechnung nicht vergütet?
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter rechnet die Nebenkosten in der Regel einmal pro Jahr ab. Wenn die tatsächlichen Nebenkosten höher sind als die monatlichen Akontozahlungen, müssen Sie die Differenz nachzahlen. Diese Nachzahlung wird nicht durch die Zusatzleistungen (ZL) bezahlt.
Um Nachzahlungen zu vermeiden, können Sie die monatlichen Akontozahlungen erhöhen. Am besten entsprechen Ihre Akontozahlungen ungefähr den tatsächlichen Nebenkosten. Bitte beachten Sie dabei den Höchstbetrag für die Miete in Ihrer ZL-Berechnung.
Wann erhalte ich das Geld?
Wann erhalte ich das Geld?
Neuanmeldungen:
Sie erhalten die erste Auszahlung, sobald Ihr Anspruch geprüft und festgelegt wurde.
Monatliche Leistungen:
Die Zusatzleistungen werden jeweils am Anfang des Monats ausbezahlt. Die genauen Auszahlungsdaten finden Sie hier:
Wie hoch darf meine Miete maximal sein?
Wie hoch darf meine Miete maximal sein?
Mietzinsmaximum Winterthur (Region 2) | |
|---|---|
für Alleinstehende | CHF 1'525 pro Monat |
für 2 Personen | CHF 1'810 pro Monat |
für 3 Personen | CHF 1'980 pro Monat |
für 4 Personen und mehr | CHF 2'160 pro Monat |
Wohngemeinschaft, 2- oder Mehrpersonenhaushalt | CHF 905 pro Monat |
Wenn in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus auch Personen wohnen, die nicht in der Ergänzungsleistungs-Berechnung berücksichtigt werden, dann wird die Miete aufgeteilt. Es wird nur Ihr Anteil angerechnet.
Unterstützung und Beratung bei der Anmeldung
Für diesen Inhalt zuständig
Zusatzleistungen zur AHV / IV
Öffnungszeiten
| Montag–Dienstag | 08.30–12.00, 13.30–16.30 Uhr |
| Mittwoch | 13.30–16.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.30–12.00, 13.30–17.30 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00, 13.30–15.30 Uhr |
Postadresse:
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Pionierstrasse 5
8403 Winterthur
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