Obdachlosigkeit
Obdachlosigkeit und Notunterbringung
Sind Sie davon bedroht, Ihre Wohnung zu verlieren? Oder sind Sie obdachlos? Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Winterthur haben, kann Ihnen die Wohnhilfe helfen:
- Finden einer kurzfristigen Übernachtungsmöglichkeit
- Unterstützen bei der Suche nach einer dauerhaften Wohnlösung
Die Unterstützung durch die Wohnhilfe ist kostenlos. Die Übernachtungskosten sind je nach Angebot unterschiedlich hoch. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, wie die Übernachtungen finanziert werden können.
Wohncoaching
Das Wohncoaching richtet sich an in Winterthur wohnhafte Einzelpersonen und Familien,
- die obdach- oder wohnungslos sind
- die unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sind
- deren Mietverhältnis gefährdet ist
- die sich in einer unpassenden Wohnform befinden
Wie funktioniert das Wohncoaching?
Wie funktioniert das Wohncoaching?
Wir helfen Ihnen in folgenden Bereichen:
- Wir organisieren im Notfall eine kurzfristige Unterbringung in einer Notunterkunft.
- Wir unterstützen Sie bei der Wohnungssuche und im Bewerbungsprozess.
- Wir finden mit Ihnen eine geeignete Anschluss- oder Zwischenlösung.
- Wir unterstützen Sie in der Kommunikation mit der Vermieterschaft.
Wohnbegleitung
Die Wohnbegleitung richtet sich an Personen, die selbstständig wohnen können, aber Unterstützung im Wohnalltag benötigen. Zudem unterstützt sie bei Bedarf mit der Suche einer geeigneten betreuten Anschlusslösung.
Voraussetzungen:
- Sie wohnen in der Stadt Winterthur
- Sie sind zwischen 18 und 64 Jahre alt
Wie funktioniert die Wohnbegleitung?
Wie funktioniert die Wohnbegleitung?
Wir beraten, begleiten und fördern Sie in Bereichen wie:
- Haushaltsführung
- Finanzen und Administration
- Arbeit und Tagesstrutkur
- Freizeitgestaltung
- Gesundheit
- Umgang mit Krisen
- Suche nach einer Anschlusslösung
Dazu finden regelmässige Termine mit Ihrer Bezugsperson statt.
Wann unterstützt die Wohnbegleitung nicht?
Wann unterstützt die Wohnbegleitung nicht?
- in Krisensituationen
- bei der Suche nach Wohnraum
- wenn Sie schon im AHV-Alter sind
Anmeldung zur Wohnbegleitung
Anmeldung zur Wohnbegleitung
Sie können sich selbst für eine Wohnbegleitung anmelden oder jemand anderen, z. B. Angehörige oder Klient:innen.
Aufsuchende Krisenintervention
Die aufsuchende Krisenintervention hilft Menschen bei einer akuten psychischen und/oder physischen Krise.
Wie funktioniert die aufsuchende Krisenintervention?
Wie funktioniert die aufsuchende Krisenintervention?
- Wir nehmen (alleine oder gemeinsam mit Bezugsperson, Polizei etc.) Kontakt auf mit stark verwahrlosten und psychisch auffälligen Menschen, die ein Hilfsangebot ablehnen.
- Wir schätzen den Zustand der Person ab.
- Wir erstellen einen Vorgehensplan.
- Wir agieren als Bindungsglied zwischen der betroffenen Person und der zuweisenden Stelle
- Wir triagieren an weitere Angebote und Leistungen zur Stabilisierung der Situation
- Wir klären Meldungen aus der Bevölkerung ab, die bei anderen Stellen eingegangen sind, und entlasten dadurch soziale, medizinische und polizeiliche Dienste.
Wann unterstützt die Krisenintervention nicht?
Wann unterstützt die Krisenintervention nicht?
In Notfällen und Notsituationen kann die Krisenintervention nicht unterstützen. Melden Sie sich im Notfall hier:
Anmeldung zur aufsuchenden Krisenintervention
Anmeldung zur aufsuchenden Krisenintervention
Housing first
«Housing First» bezeichnet ein Konzept, bei dem wohnungs- und obdachlosen Personen bedingungslos eine Wohnung zur Verfügung stellt. Die Idee dahinter ist, dass vulnerable Personen ihre Herausforderungen besser angehen können, wenn ihre Wohnsituation gesichert ist.
Fachpersonen vor Ort unterstützen die Bewohnenden bei Bedarf, z. B. bei administrativen Fragen, bei der sozialen Integration oder in psychosozialen und gesundheitlichen Angelegenheiten.
Auch für die «Housing First»-Wohnungen gilt das Mietrecht. Bei wiederholten Verstössen dagegen kann das Mietverhältnis gekündigt werden.
Zielgruppe «Housing First»
Zielgruppe «Housing First»
- Personen, die schon lange wohnungs- oder obdachlos sind
- Personen zwischen 25 und 65 Jahren
- Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in der Stadt Winterthur
- Personen, die mehrfachbelastet sind und Herausforderungen in gesundheitlichen, sozialen oder anderen Bereichen haben
- Personen, die selbstständig wohnen möchten
Was kann «Housing First» nicht leisten?
Was kann «Housing First» nicht leisten?
- «Housing First» kann keine betreute Wohnform ersetzen
- «Housing First» kann keine Personen in akuten Krisen aufnehmen oder betreuen
- «Housing First» kann keine Personen aufnehmen, die erhöhten Pflegebedarf haben
- «Housing First» ist keine Anschlusslösung für Klinik- oder Haftaufenthalte
Anmeldung «Housing First»
Anmeldung «Housing First»
Kontakt
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Wohnhilfe
Standort Zeughausstrasse 76
Standort Zeughausstrasse 76
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Standort Palmstrasse 1
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Wohnbegleitung, aufsuchende Krisenintervention, Housing First
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