Nebenkosten und Verpflegungsbeiträge fremdplatzierter Kinder

Leistungserbringende Institutionen und Beistandspersonen können bei fehlender Kooperationsbereitschaft der Eltern direkt bei den Sozialen Diensten einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Sozialen Dienste klären anschliessend ab, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe / Asylsozialhilfe besteht.

Service nutzen

Erbringt Ihre Institution Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe oder sind Sie Beiständ:in des fremdplatzierten Kindes? Wenn die Eltern bei der Kostenübernahme nicht kooperieren, können Sie mit diesem Formular die Finanzierung von Nebenkosten, Verpflegungskosten sowie allfällige weitere Kosten für den individuellen Bedarf beantragen.

Sind Sie Eltern eines fremdplatzierten Kindes und können die Nebenkosten und Verpflegungsbeiträge nicht bezahlen? Dann haben sie die Möglichkeit, sich für Sozialhilfe oder Asylsozialhilfe anzumelden. Bitte nutzen Sie den Service Sozialhilfe (Anmeldung).

Vorgehen

Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie dieses per E-Mail bei uns ein: kjh@win.ch. Die Sozialen Dienste klären anschliessend ab, ob wirtschaftliche Hilfe notwendig ist (§ 25 Abs. 2 SHV).

Kontakt

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