Sozialhilfe / Asylsozialhilfe (Anmeldung)
Vorgehen
Wenn Sie sich für Sozialhilfe oder Asylsozialhilfe anmelden möchten, kontaktieren Sie uns, um einen Termin für das Anmeldegespräch zu vereinbaren. Sie können direkt am Schalter der Zentralen Anlaufstelle der Sozialen Dienste vorbei kommen, uns anrufen oder eine E-Mail schicken.
Voraussetzungen
- Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage
- Sie sind in Winterthur angemeldet oder halten sich hier auf
Benötigte Dokumente
Für das Anmeldegespräch benötigen Sie einen Ausweis. Im Anmeldegespräch bekommen Sie das Formular für den Sozialhilfeantrag und eine auf Ihre Situation abgestimmte Unterlagenliste.
Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anmeldung müssen Sie das Formular Sozialhilfeantrag ausfüllen und die Dokumente gemäss der Unterlagenliste einreichen.
Oft benötigte Unterlagen sind Mietvertrag, Krankenkassen-Police, Unterlagen zu allen Einnahmen (Lohn, Versicherungsleistungen, Unterhaltzahlungen usw.) sowie die Kontoauszüge der letzten vier Monate von allen Ihren Bank- und Postkonten, inkl. Twint, Kreditkarten usw. Bei Personen aus dem Asylbereich ist auch das Schreiben des Migrationsamtes (SEM) wichtig.
Schritt für Schritt
Schritt 1: Melden Sie sich bei der Zentralen Anlaufstelle (ZAS). Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder per E-Mail machen.
Schritt 2: Die Zentrale Anlaufstelle vereinbart mit Ihnen einen Termin für das Anmeldegespräch. Bitte bringen Sie einen Ausweis mit zum Anmeldegespräch.
Schritt 3: Im Anmeldegespräch wird Ihre Situation aufgenommen und für Sie eine persönliche Unterlagenliste erstellt. Sie erhalten auch den Sozialhilfeantrag sowie Informationen über die Sozialhilfe oder Asylsozialhilfe.
Schritt 4: Sie reichen alle notwendigen Dokumente per Post oder E-Mail ein oder geben diese direkt am Schalter ab.
Schritt 5: Die Zentrale Anlaufstelle prüft die Unterlagen. Sind die Dokumente vollständig, erhalten Sie einen Termin für das Erstgespräch bei einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter.
Schritt 6: Im Erstgespräch wird geprüft, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe oder Asylsozialhilfe haben. Sie erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen.