Mutationsauftrag Grenzänderung oder Parzellierung

Möchten Sie den Verlauf einer bestehenden Grenze verändern? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

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Grenzmutationen, die bewilligungspflichtig sind müssen via eBaugesuchZH eingereicht werden. 

Davon ausgeschlossen sind Grenzmutationen vom Typ Zusammenlegungen und Baurecht. Um welchen Mutationstyp es sich handelt, können Sie aus den weiterführenden Informationen entnehmen. Dort ist auch beschrieben, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

Vorgehen

Das Mutationsgesuch muss via eBaugesuchZH eingereicht werden, da es bewilligungspflichtig ist. Falls noch ergänzende Unterlagen benötigt werden, wird sich jemand vom Amt für Baubewilligungen oder vom Geomatik- und Vermessungsamt bei Ihnen melden.

Kosten & Fristen

  • Die auftraggebende Person trägt die Mutationskosten. Sofern die auftraggebende Person nicht zur Grundeigentümerschaft gehört, haftet die Grundeigentümerschaft solidarisch für die Kosten (Art. 530f. OR). Die Rechnungsstellung erfolgt nach kantonalem Tarif.
  • Die Bearbeitungsfrist bis zur Ablieferung an das Notariat beträgt im Normalfall 2 bis 4 Monate.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen sowie eine Wegleitung finden Sie hier:

Kontakt

Geomatik- und Vermessungsamt

Geomatik- und Vermessungsamt
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00–12.00
13.30–16.00 Uhr
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