Gesuch um Ratenzahlung
Ist es Ihnen nicht möglich, die Rechnung des Stadtrichteramts Winterthur auf einmal vollständig zu bezahlen, können Sie ein Gesuch um Ratenzahlung stellen.
Service nutzen
Ihr Gesuch können Sie über das nachstehende Formular stellen. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus. Nach Erhalt des Formulars werden wir Ihr Gesuch prüfen und Sie anschliessend über den Entscheid informieren.
Wichtige Hinweise
- Der gesamte offene Betrag muss innerhalb von zehn Monaten bezahlt werden.
- Die monatliche Mindestrate beträgt CHF 50.–.
- Falls der von Ihnen gewünschte Ratenbetrag zu einer längeren Zahlungsdauer als zehn Monate führt, wird die Ratenzahlung entsprechend angepasst.
- Die Ratenzahlung ist erst nach erfolgter Bewilligung durch das Stadtrichteramt verbindlich.
- Innerhalb von zehn Arbeitstagen erhalten Sie von uns Post mit den Zahlungsunterlagen.
Kontakt
Stadtrichteramt
Stadtrichteramt
Pionierstrasse 13
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag - Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr Telefon bis 12.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr Telefon bis 12.00 Uhr |
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