Sonderprojekte

Die zuständigen Personen planen und begleiten komplexe und strategisch bedeutende Vorhaben des Amts für Kultur. Dazu gehören insbesondere grössere Bauprojekte bei städtischen Kulturbauten sowie weitere bereichsübergreifende Grossprojekte. Sie koordinieren die verschiedenen Beteiligten und stellen die Umsetzung innerhalb des Amts für Kultur sicher.

Aufgaben

Diese Funktion

  • plant, koordiniert und begleitet strategische Grossprojekte des Amts für Kultur,
  • vertritt die Interessen des Amts für Kultur bei Bau-, Umbau- und Sanierungsprojekten seiner Kulturbauten,
  • koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen städtischen Stellen, Kulturinstitutionen, Planer und weiteren Projektbeteiligten,
  • begleitet Projekte von der Konzeption und Planung bis zur Umsetzung und Inbetriebnahme,
  • stellt die Abstimmung zwischen betrieblichen, kulturellen, baulichen und strategischen Anforderungen sicher und
  • übernimmt weitere komplexe und bereichsübergreifende Projekte im Auftrag der Amtsleitung.

Zu den bisherigen Schwerpunkten gehörte die Umsetzung des Museumskonzepts der Stadt Winterthur. Dazu zählten unter anderem die Villa Flora und das Reinhart am Stadtgarten sowie Überführung der städtischen Mitarbeitenden an den Kunstverein. Das Museumskonzept wurde 2024 abgeschlossen.

Rechtliche Grundlagen

Die Aufgaben im Bereich Sonderprojekte ergeben sich aus verschiedenen rechtlichen und strategischen Grundlagen.

Verordnung über die Kulturförderung

  • Art. 3 Abs. 1 lit. c nennt den Erhalt, die Pflege, Erschliessung und Vermittlung des der Stadt anvertrauten Kulturerbes und der Sammlungen als Zweck der Kulturförderung.
  • Art. 3 Abs. 2 lit. b sieht die Unterstützung von Pilot- und Transformationsvorhaben in allen Bereichen der Kulturförderung vor.
  • Art. 3 Abs. 2 lit. e hält fest, dass das kulturelle Erbe erhalten, geschützt, gepflegt, erschlossen und vermittelt werden soll.
  • Art. 8 bildet die Grundlage dafür, dass die Stadt eigene Kulturbetriebe führt.
  • Art. 14 Abs. 1 weist den Vollzug der Kulturförderungsverordnung grundsätzlich dem Amt für Kultur zu.
  • Art. 14 Abs. 2 sieht den Einbezug des Amts für Kultur bei verwaltungsinternen Schnittstellenthemen vor, die kulturelle Aspekte der Stadtentwicklung betreffen.

Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Stadtverwaltung

Für die Aufgaben im Zusammenhang mit den Kulturbauten ist zusätzlich die Organisationsverordnung massgebend. Sie weist dem Amt für Kultur insbesondere die Bewirtschaftung und den Unterhalt der städtischen Kulturbauten gemäss Zuweisung im Immobilienhandbuch als Aufgabe zu.

Kontakt

Sonderprojekte

Nicole Kurmann
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur
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