Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, wenn sie nicht selber dazu in der der Lage sind. Schutz benötigen Personen zum Beispiel, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.

Die KESB Winterthur-Andelfingen ist eine selbstständige Behörde, die administrativ der Stadt Winterthur zugeordnet ist. Sie ist für die Bezirke Winterthur und Andelfingen zuständig. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KESB Winterthur-Andelfingen:

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

KESB Winterthur-Andelfingen
Bahnhofplatz 17
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag09.00–11.30,
13.30–16.00 Uhr
Freitag09.00–12.30

Während dieser Zeiten erreichen Sie uns telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung.

Die KESB befindet sich direkt am Bahnhofplatz im Gebäude «Stellwerk», im gleichen Gebäude wie die Raiffeisenbank und der Migrolino-Shop. Der Eingang ist am nördlichen Ende des Gebäudes, der Empfang ist im 5. Stock (Lift).

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