Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, wenn sie nicht selber dazu in der der Lage sind. Schutz benötigen Personen zum Beispiel, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.
Die KESB Winterthur-Andelfingen ist eine selbstständige Behörde, die administrativ der Stadt Winterthur zugeordnet ist. Sie ist für die Bezirke Winterthur und Andelfingen zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KESB Winterthur-Andelfingen:
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
KESB Winterthur-Andelfingen
Bahnhofplatz 17
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Donnerstag | 09.00–11.30, 13.30–16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00–12.30 |
Während dieser Zeiten erreichen Sie uns telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung.
Die KESB befindet sich direkt am Bahnhofplatz im Gebäude «Stellwerk», im gleichen Gebäude wie die Raiffeisenbank und der Migrolino-Shop. Der Eingang ist am nördlichen Ende des Gebäudes, der Empfang ist im 5. Stock (Lift).
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