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Rege Beteiligung am Mitwirkungsverfahren für die Veloschnellroute Oberseen – Stadtzentrum

28.09.2022
Das Mitwirkungsverfahren zur Veloschnellroute Oberseen – Stadtzentrum wurde von der Bevölkerung und den Verbänden rege genutzt. Im Tiefbauamt sind insgesamt neunzig Schreiben aus der Bevölkerung und neun von Verbänden und Organisationen eingegangen. Die Einwendungen werden nun geprüft und verarbeitet.

Das Mitwirkungsverfahren zur Veloschnellroute Oberseen – Stadtzentrum wurde von der Bevölkerung und den Verbänden rege genutzt. Im Tiefbauamt sind insgesamt neunzig Schreiben aus der Bevölkerung und neun von Verbänden und Organisationen eingegangen. Die Einwendungen werden nun geprüft und verarbeitet.

Für das Projekt zur Veloschnellroute Oberseen – Stadtzentrum wurde vom 24. Juni bis 25. Juli 2022 ein öffentliches Mitwirkungsverfahren nach Strassengesetz durchgeführt (Medienmitteilung vom 23. Juni 2022). Die Pläne und der Bericht lagen öffentlich auf und waren auf der Website des Tiefbauamts der Stadt Winterthur einsehbar. Bis zum 25. Juli 2022 konnten Einwendungen beim Tiefbauamt schriftlich eingereicht werden, was rege genutzt wurde. Innerhalb der dreissigtägigen Mitwirkungsfrist ist die hohe Anzahl von neunzig Schreiben aus der Bevölkerung und neun von Verbänden und Organisationen eingegangen.

Der Fokus der eingegangenen Einwendungen liegt mehrheitlich auf der Thematik der Routenführung, sei es aus Gründen der Ökologie und Fällung von Bäumen, der Entflechtung der unterschiedlichen Nutzergruppen oder aus Sicherheitsgründen aufgrund der schnellen E-Bikes. Insgesamt thematisieren die eingegangenen Einwendungen Äusserungen zu Projektdetails bis hin zu übergeordneten grundsätzlichen Fragestellungen. Das Tiefbauamt bedankt sich bei der Bevölkerung und den Verbänden für die zahlreichen Zuschriften.

Die Einwendungen werden nun geprüft und verarbeitet. Dies wird aufgrund des grossen Umfangs einige Zeit in Anspruch nehmen. Insbesondere hinsichtlich der Routenführung werden nochmals vertiefte Abklärungen stattfinden, die für die weitere Projektbearbeitung ausschlaggebend sein werden. Der Umgang mit den Einwendungen wird anschliessend in einem separaten Bericht aufbereitet und während sechzig Tagen wiederum öffentlich publiziert.

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