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Berichte zu den Einwendungen gemäss § 13 StrG

Berichte zu den Einwendungen gemäss § 13 StrG

Die Berichte können während den Öffnungszeiten (Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr und Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr) in der Kanzlei des Amts für Baubewilligungen (Pionierstrasse 7) eingesehen werden. 

Die publizierten Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.

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