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Adressauskünfte

Die Einwohnerkontrolle Winterthur gibt Einzelauskünfte zu Adressen bekannt.

Telefonische Auskünfte werden nicht an Privatpersonen oder private Organisationen erteilt.

Sie können eine Adressauskunft auf folgende Weise anfordern:

  • Online (Die Antwort erhalten Sie per A-Post oder Fax)
  • Persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle

Erläuterungen:
Einfache Adressauskunft (§ 18 Abs. 1 MERG) – CHF 10.–
Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug der gesuchten Person
--> Kein Nachweis über Ihr Interesse erforderlich, davon ausgenommen sind Adresssperren

Erweiterte Adressauskunft (§ 18 Abs. 2 MERG) – CHF 20.–
zusätzlich: Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Zuzugs- und Wegzugsort der gesuchten Person
--> Nur mit Interessensnachweis (z. B. rechtliches Interesse oder Vollmacht)

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