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Adressauskünfte

Die Einwohnerkontrolle erteilt Einzelauskünfte über Adressen. 

Es werden keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen erteilt. Adressauskünfte können Sie schriftlich, per Fax (+41 52 267 57 55) oder online anfragen. Die Auskunft wird anschliessend per Post oder per Fax zugestellt.  Es besteht auch die Möglichkeit, Adressauskünfte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erhalten.

Die Gebühren betragen:
- Fr. 10.00 für eine einfache Adressauskunft (§ 18 Abs. 1 MERG)
Bei einer einfachen Adressauskunft (Name, Vorname, Adresse sowie Datum von Zu- und Wegzug) ist kein Interessennachweis erforderlich.

- Fr. 20.00 für eine erweiterte Adressauskunft (§ 18 Abs. 2 MERG)
Bei einer erweiterten Adressauskunft (Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Zuzugs- sowie Wegzugsort) ist zusätzlich ein Interessensnachweis erforderlich.

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