Überholen mit dem Motorrad
«Hast du gewusst, dass du mit dem Motorrad eine stehende Kolonne nicht überholen darfst?» «Nein, woher weisst Du das?» «Diesen Hinweis habe ich von der Stadtpolizei Winterthur.»
So steht's im Gesetz:
Art. 35 Abs. 1 SVG Es ist rechts zu kreuzen, links zu überholen. Abs. 2 Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können. Abs. 3 Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen. Art. 47 Abs. 2 SVG Wenn der Verkehr angehalten wird, haben die Motorradfahrer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten.»