Freie Plätze
Kosten
Mit der Implementierung des Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) werden seit 01.01.2022 die Kosten der ergänzenden Hilfen zur Erziehung von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen. Der Kantonsanteil beträgt 40%, der Gemeindeanteil 60%.
Die unterhaltspflichtigen Eltern bzw. Elternteile müssen einen Verpflegungsbeitrag von CHF 25.-- pro Tag (§ 19 KJG) sowie die Nebenkosten (gemäss Empfehlung der Sozialkonferenz des Kantons Zürich) bezahlen.
Für ausserkantonale Platzierungen gilt für unsere Institution für das Jahr 2026 der vom Kanton festgesetzte Fixtarif von CHF 403.-- pro Tag.
Aufnahmeformulare
| Typ | Titel |
|---|---|
| KoGu Nebenkosten | |
| KoGu Verpflegungsbeitrag |




