Freie Plätze
Kosten
Mit der Implementierung des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) werden seit 01.01.2022 die Kosten der ergänzenden Hilfen zur Erziehung von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen. Der Kantonsanteil beträgt 40%, der Gemeindeanteil 60%.
Die unterhaltspflichtigen Eltern bzw. Elternteile müssen einen Verpflegungsbeitrag von CHF 25.-- pro Tag (§ 19 KJG) sowie - wie bisher - die Nebenkosten (gemäss Empfehlung der Sozialkonferenz des Kantons Zürich) bezahlen.
Für ausserkantonale Platzierungen gilt für unsere Institution für das Jahr 2024 der vom Kanton festgesetzte Fixtarif von CHF 403.-- pro Tag.
Aufnahmeformulare
Typ | Titel |
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Anmeldung | |
KoGu Verpflegungsbeitrag | |
Kostengutsprache Nebenkosten |