Stundung von Steuerrechnungen - Anpassung der provisorischen Steuerrechnung
Wenn Unternehmen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus' mit Verlusten oder natürliche Personen mit Einkommenseinbussen rechnen, können sie eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung der Staats- und Gemeindesteuern verlangen. Zuständig ist dafür das Gemeindesteueramt.
Stundung von definitiven Steuerrechnungen möglich: Unternehmen und natürliche Personen, die wegen der Auswirkungen des Coronavirus' die fälligen definitiven Steuerrechnungen derzeit nicht bezahlen können, können eine Erstreckung der üblichen Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen verlangen. Bei der direkten Bundessteuer können auch provisorische Rechnungen gestundet werden. Zuständig ist für die Staats- und Gemeindesteuer das Gemeindesteueramt, für die direkte Bundessteuer das kantonale Steueramt.