Zahlungserleichterung
Das Steueramt kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung oder Stundung) bewilligen. Ratenzahlungen oder Stundungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden. Verzugs- oder Ausgleichszinsen sind auch während der Dauer von Zahlungserleichterungen geschuldet. Können dem bzw. der Steuerpflichtigen solche Zahlungen nicht zugemutet werden oder wird die Zahlung verweigert, werden andere Bezugsmassnahmen geprüft.
Gesuch um Ratenzahlung bis maximal 5 Monatsraten
Um eine Ratenzahlung von maximal 5 Monatsraten zu erhalten, bitten wir Sie, das Kontaktformular auszufüllen und uns in der Mitteilung das betreffende Steuerjahr und die gewünschte Anzahl Raten zu melden.
Gesuch um Ratenzahlung ab 6 Monatsraten oder Stundung
Wir bitten Sie, den Fragebogen vollständig auszufüllen und uns mit den geforderten Unterlagen zuzustellen. Nach der Zustellung wird das Gesuch bearbeitet und Sie erhalten einen Entscheid.
Zustelladresse:
Stadt Winterthur
Steueramt
8403 Winterthur